Jugendliche dürfen bereits mit 17 Jahren einen PKW fahren, wenn sie von einer geeigneten Person begleitet werden. In besonderen Fällen kann davon unabhängig eine Ausnahmegenehmigung für Jugendliche ab 17 Jahren erteilt werden, mit der sie bestimmte, klar definierte Strecken alleine zurücklegen können. Dies sind in der Regel Fahrten zum Ausbildungsplatz.
Voraussetzung für eine solche Ausnahmegenehmigung ist das Vorliegen einer besonderen persönlichen Härte für den Antragsteller. Dies bedeutet, dass es sich einerseits um wichtige Fahrten für ihn selbst handeln muss – zum Beispiel zum Ausbildungsplatz – und er andererseits aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse keine andere zumutbare Möglichkeit hat, das Fahrtziel zu erreichen.
Die Regelungen für eine Ausnahmegenehmigung sind recht komplex. Rechtlich verbindliche Informationen im Detail finden Sie unter Links und Downloads im Infoblatt „Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Mindestalter zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B"
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Antrag mit ausführlicher Begründung – Vordrucke sind erhältlich in den Zulassungsstellen des Kreises Soest
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu dem Antrag
In den Fällen, in denen die Ausnahmegenehmigung für Fahrten zum Ausbildungsplatz oder der Berufsschule benötigt wird:
- eine Kopie des Ausbildungsvertrages sowie
- eine Bescheinigung des Arbeitgebers und/oder der Berufsschule über die genauen Ausbildungs- bzw. Unterrichtszeiten.
- In besonderen Fällen muss diese Bescheinigung zusätzlich eine Bestätigung enthalten, dass dem Jugendlichen keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird (z.B. Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe oder bei Blockunterricht in einer Berufsschule).
Je nach Einzelfall können noch weitere Nachweise erforderlich sein.
- 43,90 Euro Antragsgebühren
- bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung 157,40 Euro
- zuzüglich Gebühren für ein polizeiliches Führungszeugnis, medizinisch-psychologisches Gutachten
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- Barzahlung
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
- Verwaltungsservice: Nur auf Rechnung
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2772
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
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- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
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Ausnahme vom Mindestalter Führerschein
Jugendliche dürfen bereits mit 17 Jahren einen PKW fahren, wenn sie von einer geeigneten Person begleitet werden. In besonderen Fällen kann davon unabhängig eine Ausnahmegenehmigung für Jugendliche ab 17 Jahren erteilt werden, mit der sie bestimmte, klar definierte Strecken alleine zurücklegen können. Dies sind in der Regel Fahrten zum Ausbildungsplatz.
Voraussetzung für eine solche Ausnahmegenehmigung ist das Vorliegen einer besonderen persönlichen Härte für den Antragsteller. Dies bedeutet, dass es sich einerseits um wichtige Fahrten für ihn selbst handeln muss – zum Beispiel zum Ausbildungsplatz – und er andererseits aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse keine andere zumutbare Möglichkeit hat, das Fahrtziel zu erreichen.
Die Regelungen für eine Ausnahmegenehmigung sind recht komplex. Rechtlich verbindliche Informationen im Detail finden Sie unter Links und Downloads im Infoblatt „Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Mindestalter zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B"
Notwendige Unterlagen
- Antrag mit ausführlicher Begründung – Vordrucke sind erhältlich in den Zulassungsstellen des Kreises Soest
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu dem Antrag
In den Fällen, in denen die Ausnahmegenehmigung für Fahrten zum Ausbildungsplatz oder der Berufsschule benötigt wird:
- eine Kopie des Ausbildungsvertrages sowie
- eine Bescheinigung des Arbeitgebers und/oder der Berufsschule über die genauen Ausbildungs- bzw. Unterrichtszeiten.
- In besonderen Fällen muss diese Bescheinigung zusätzlich eine Bestätigung enthalten, dass dem Jugendlichen keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird (z.B. Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe oder bei Blockunterricht in einer Berufsschule).
Je nach Einzelfall können noch weitere Nachweise erforderlich sein.
Kosten
- 43,90 Euro Antragsgebühren
- bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung 157,40 Euro
- zuzüglich Gebühren für ein polizeiliches Führungszeugnis, medizinisch-psychologisches Gutachten
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- Barzahlung
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
- Verwaltungsservice: Nur auf Rechnung
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)