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Leichtkrafträder - Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Autofahrer mit einem Führerschein der Klasse B dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Leichtkrafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter führen. Hierfür notwendig ist ein Eintrag der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein.

Führerschein, im Hintergrund ein Motorradhelm. Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest
Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest

Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht mehr ablegt werden. Es genügt die Teilnahme an einer Fahrschulung.

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:

  1. der Inhaber ununterbrochen seit den letzten fünf Jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt;
  2. der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat;
  3. ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mindestens neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mindestens vier und Praxis mindestens fünf UE) vorliegt;
  4. zwischen Fahrschulung und Eintragung maximal ein Jahr liegen. 

Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Nach Abschluss der Fahrerschulung stellt die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aus. 

Die Erlaubnis gilt für Krafträder der Klasse A1 mit 125 Kubikzentimeter Hubraum (cm3), eine Motorleistung von nicht mehr als elf Kilowatt (kW). Außerdem darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht 0,1 kW pro Kilogramm übersteigen.

Hinweise

  • Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.
  • Mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben!
  • Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.
  • gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
  • biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein biometrisches Passbild zu erstellen.
  • bisheriger Führerschein.
  • Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“.
  • 52,60 Euro
  • Gegebenenfalls zusätzlich 5,00 Euro für eine Zusendung des neuen Führerscheins direkt nach Hause

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Passverordnung (PassV) - Anlage 8
  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Leichtkrafträder, Leichtkraftrad, Schlüsselzahl 196, 125 Kubikzentimeter, Motorrad, Leichtmotorrad

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

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