Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Internationaler Führerschein

Für Fahrten mit Kraftfahrzeugen oder Krafträdern in Nicht-EU-Ländern wird in den meisten Fällen ein Internationaler Führerschein benötigt. Er ist eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheins, gilt für maximal drei Jahre und nur in Verbindung mit einem EU-Kartenführerschein. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich. Bei Bedarf kann jedoch ein neuer Internationaler Führerschein beantragt werden.

Globus mit Straßen. Foto: © Scanrail - Fotolia.com
Foto: © Scanrail - Fotolia.com

Antragsteller/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis,
  • Führerschein,
  • biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV),
  • ein zusätzliches biometrisches Passfoto, falls noch ein alter Führerscheins (grau oder rosa) umgetauscht wird.
  • 16 Euro - falls ein EU-Führerschein vorgelegt wird, sonst
  • 44,50 Euro - (mit Umtausch „alter" rosa oder grauer Führerschein)

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
  • Passverordnung (PassV) - Anlage 8
  • Wiener Abkommen vom 8. November 1968

 

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Auslandsführerschein, Internationaler Führerschein, Führerschein

Infoboxen

Nur mit Termin

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu den Themen Zulassung und Fahrerlaubnis sind nur mit einem Termin möglich. Zur Online-Terminvergabe

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.