Punkte in Flensburg - Fahreignungsregister

Punkte in Flensburg werden im sogenannten Fahreignungsregister erfasst. Das Register ist ein wichtiges Instrument der Verkehrssicherheit, denn es schützt vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und –haltern ausgehen.

Starenkasten in Bad Sassendorf. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest
Starenkasten in Bad Sassendorf. Foto: Thomas Weinstock/Kreis Soest

Der Kreis Soest bietet Bürgerinnen und Bürgern, die Fragen zum Thema „Punkte in Flensburg“ haben, eine individuelle Beratung an. 

Beim Kraftfahrtbundesamt können Sie kostenlos Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen erhalten. Das hierfür benötigte Antragsformular finden Sie unter dem Link „Fahreignungsregister“.

  • Ermahnung und Verwarnung 17,90 Euro + 2,80 Euro Zustellkosten
  • Entzug der Fahrerlaubnis: 100 Euro + 2,80 Euro Zustellkosten
  • Sollte der Führerschein im Entzugsverfahren nicht fristgerecht abgegeben worden sein, fallen mindestens 50 Euro pro Vollstreckungsbesuch an
  • Bei nicht fristgerechter Zahlung können weitere Mahnkosten anfallen. Informationen hierzu gibt die Kreiskasse Soest.

Zahlungsarten: Überweisung nach Zugang des Bescheides.

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  1. 02921 30-2713
  2. fahrerlaubnisse@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Punkt, Punkte, Verkehrssünderdatei, Punktetäter, Mehrfachtäter, Mehrfachtäterpunktsystem, Fahreignungsregister

Infoboxen

Nur mit Termin

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu den Themen Zulassung und Fahrerlaubnis sind nur mit einem Termin möglich. Ausnahme: Anträge zum Pflichtumtausch von Führerscheinen sind schriftlich zu stellen. Zur Online-Terminvergabe

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.