Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2772
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3610
- Fax
- 02921 30-3630
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Voraussetzung für den Erwerb des Führerscheins (Fahrerlaubnis) ist der Besuch einer Fahrschule und das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Um zur Prüfung zugelassen werden zu können, dürfen keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Bedenken können zum Beispiel bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei Behinderungen und bei verkehrsrechtlichen oder strafrechtlichen Auffälligkeiten vorliegen.
- Für die Annahme von Anträgen auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis sind die Einwohnermeldeämter der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnort zuständig.
- Führerscheinanträge für Begleitendes Fahren ab 17 müssen direkt in einer der Zulassungsstellen - des Kreises Soest gestellt werden (Soest oder Lippstadt).
Führerschein auf Probe
Die erstmalige Fahrerlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre auf Probe erteilt. Innerhalb dieser Zeit unterliegt der Fahrerlaubnisinhaber einer strengeren Überwachung durch die Führerscheinstelle des Kreises.
Nach bestandener Prüfung
Auf Seite 3 des Formulars kann die Antragstellerin oder der Antragsteller selbst entscheiden, wie er oder sie den endgültigen EU-Kartenführerschein erhält (Direktversand oder Abholung).
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Notwendige Unterlagen
Für den Antrag zur Fahrerlaubnisprüfung und den endgültigen EU-Kartenführerschein werden folgende Unterlagen benötigt:
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Fahrerlaubnis
- Gültiges Ausweisdokument in Kopie / bei persönlicher Vorsprache im Original,
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich!
- Unterschriftenaufkleber (erhältlich zum Beispiel bei den Fahrschulen oder den Zulassungsstellen des Kreises Soest),
- Sehtestbescheinigung (bei Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T),
- Augenärztliches Bescheinigung (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D, D1E, DE),
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
- Bescheinigung über körperliche Untersuchung (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE),
- Gutachten über psychologische Leistungstests (bei Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung),
- Polizeiliches Führungszeugnis - Belegart O - (bei Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung) erhältlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Bei den Fahrerlaubnisklasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E gelten besondere Mindestaltersgrenzen. Bitte den jeweiligen Nachweis gemäß § 2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz dem Fahrerlaubnisantrag beifügen.
Sehtestbescheinigung und augenärztliche Untersuchung dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Sollte ein Sehtest als nicht bestanden gelten, muss dieser durch ein augenärztliche Bescheinigung ersetzt werden. Die Bescheinigung über die körperliche Untersuchung oder das Gutachten über den psychologischen Leistungstest darf nicht älter als ein Jahr sein.
Kosten
- 44,70 Euro mit Probezeit
- 43,90 Euro ohne Probezeit
- Kosten für das begleitete Fahren mit 17
- ggf. 9,00 Euro für die vorläufigen Fahrberechtigung
- ggf. 5,10 Euro für den Direktversand
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8