Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Voraussetzung für den Erwerb des Führerscheins (Fahrerlaubnis) ist der Besuch einer Fahrschule und das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Um zur Prüfung zugelassen werden zu können, dürfen keine Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Bedenken können zum Beispiel bei schwerwiegenden Erkrankungen, bei Behinderungen und bei verkehrsrechtlichen oder strafrechtlichen Auffälligkeiten vorliegen.

Führerschein. © Judith Wedderwille/Kreis Soest
Führerscheine © Judith Wedderwille/Kreis Soest
  • Für die Annahme von Anträgen auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis sind die Einwohnermeldeämter der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnort zuständig.
  • Führerscheinanträge für Begleitendes Fahren ab 17 müssen direkt in einer der Zulassungsstellen - des Kreises Soest gestellt werden (Soest oder Lippstadt).

Führerschein auf Probe

Die erstmalige Fahrerlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre auf Probe erteilt. Innerhalb dieser Zeit unterliegt der Fahrerlaubnisinhaber einer strengeren Überwachung durch die Führerscheinstelle des Kreises.

Nach bestandener Prüfung

Auf Seite 3 des Formulars kann die Antragstellerin oder der Antragsteller selbst entscheiden, wie er oder sie den endgültigen EU-Kartenführerschein erhält (Direktversand oder Abholung).

Für den Antrag zur Fahrerlaubnisprüfung und den endgültigen EU-Kartenführerschein werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Fahrerlaubnis
  • Gültiges Ausweisdokument in Kopie / bei persönlicher Vorsprache im Original,
  • biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein biometrisches Passbild zu erstellen.
  • Unterschriftenaufkleber (erhältlich zum Beispiel bei den Fahrschulen oder den  Zulassungsstellen des Kreises Soest),
  • Sehtestbescheinigung (bei Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T),
  • Augenärztliches Bescheinigung (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D, D1E, DE),
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung über körperliche Untersuchung (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE),
  • Gutachten über psychologische Leistungstests (bei Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung),
  • Polizeiliches Führungszeugnis - Belegart O - (bei Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung) erhältlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Bei den Fahrerlaubnisklasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E gelten besondere Mindestaltersgrenzen. Bitte den jeweiligen Nachweis gemäß § 2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz dem Fahrerlaubnisantrag beifügen.

Sehtestbescheinigung und augenärztliche Untersuchung dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Sollte ein Sehtest als nicht bestanden gelten, muss dieser durch ein augenärztliche Bescheinigung ersetzt werden. Die Bescheinigung über die körperliche Untersuchung oder das Gutachten über den psychologischen Leistungstest darf nicht älter als ein Jahr sein. 

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
  • Passverordnung (PassV) - Anlage 8
  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Führerschein,Fahrerlaubnis,Bf17,begleitendes Fahren,Erweiterung, vorläufiger Führerschein, vorläufige Fahrtberechtigung

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.