Vogelschutzgebiete

Die vier Vogelschutzgebiete im Kreis Soest bieten gefährdeten Vogelarten wie Schwarzstorch, Wiesenweihe oder Eisvogel Nahrung, Rast- und Überwinterungsstätten. Zum Schutz von Bodenbrütern werden Halter gebeten, Hunde vom 1. März bis zum 31. Juli nicht frei laufen zu lassen. In dieser Zeit gilt eine Anleinpflicht. Die Vögel können so geschützt ihren Nachwuchs leichter großziehen.

Im Kreis Soest befinden sich vier Vogelschutzgebiete von europaweitem Interesse: 

  • Die Lippeaue zwischen Hamm und Lippstadt mit ihren Ahsewiesen ist geprägt von Feuchtgebieten mit naturnahen Fließgewässern und auentypischen Strukturen. Hier brüteten Eisvogel und Tüpfelsumpfhuhn.
  • Der Lürwald und Bieberbach ist ein Laubwaldgebiet mit kleinen Waldbächen, in dem Schwarzstorch und Mittelspecht zu Hause sind.
  • Der Möhnesee hat eine internationale Bedeutung für durchziehende und rastende Wasservögel wie etwa den Zwergsäger oder den Fischadler.
  • Die Hellwegbörde als alte Kulturlandschaft bietet vor allem Offenlandarten wie der Wiesenweihe oder dem Kiebitz Lebensraum. Die Hellwegbördevereinbarung regelt die unterschiedlichen Interessen im größten Vogeslschutzgebiet NRWs.
  • Eine Karte zeigt die Vogelschutzgebiete im Kreis Soest. Tipp zur Karte: Vogelschutzgebiete sind gelb schraffiert, Naturschutzgebiete sind durch rote Flächen dargestellt.

Warum eine Anleinflicht?

"Der will nur spielen!", doch für Kiebitz und Co bedeutet ein aufstöbernder Hund Lebensgefahr, weil ... 

  • die Elterntiere unter Stress und Energieverlust leiden und so mehr Nahrung benötigen,
  • die Küken hungern, wenn ihre Eltern bei der Nahrungssuche unterbrochen werden,
  • die Eier erkalten und die Küken sterben, wenn ihre Eltern aufgescheucht werden.

Zum Schutz von Bodenbrütern werden Halter deshalb gebeten, Hunde vom 1. März bis zum 31. Juli nicht frei laufen zu lassen. In dieser Zeit gilt eine Anleinpflicht. Alle Tipps zum Thema Anleinpflicht finden Sie in unserem Flyer "Mit dem Hund durch die Natur" unter "Links und Downloads". 

Hellwegbördevereinbarung

Ziel der "Vereinbarung zum Schutz der Wiesenweihe und der anderen Offenlandarten in der Hellwegbörde" ist die Umsetzung der Schutzverpflichtungen für dieses Europäische Vogelschutzgebiet. 

In der Vereinbarung ist geregelt, unter welchen Bedingungen zum Beispiel Gebäude errichtet werden dürfen. Landwirtschaftliche Vorhaben sind grundsätzlich im gesamten Geltungsbereich der Vereinbarung möglich. Bei problematischen Vorhaben werden in Zusammenarbeit zwischen dem Landwirt Kompromisslösungen gesucht.

Vogelschutzmaßnahmenplan Hellwegbörde

Unabhängig von der Hellwegbördevereinbarung gilt im gleichen Gebiet seit 2015 ein Vogelschutzmaßnahmenplan. Dieser Plan ist das Ergebnis eines Dialogs von Landwirtschaft, Industrie, Kreisen und ihren Kommunen, von Biologischen Stationen, der Jägerschaft und dem ehrenamtlichen Naturschutz.

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

Fragen zur Vereinbarung

  1. 02921 30-2238
  2. marianne.rennebaum@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  1. 02921 30-2668
  2. konstanze.muenstermann@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
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Verträge mit Landwirten über ackerbauliche Maßnahmen

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  2. johannes.jauernik@​kreis-soest.de
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    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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  2. konstanze.muenstermann@​kreis-soest.de
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