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Hecken- und Kopfbaumpflege
Über das Förderprogramm "Hecken- und Kopfbaumpflege" können Privatpersonen für Pflegemaßnahmen einen finanziellen Zuschuss beim Kreis Soest beantragen. Kopfbäume sind wichtige Brutstätten für Vögel wie den Steinkauz und Käferarten. Freiwachsende Hecken müssen von Zeit zu Zeit verjüngt werden, sonst überaltern sie, tragen kaum noch Früchte, werden innen und am Boden kahl oder sterben ganz ab.
Nachfolgende Pflegemaßnahmen können gefördert werden:
Kopfbaumpflege
- Gefördert wird das Schneiteln von Kopfbäumen in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar.
- Die maximale Fördersumme beträgt 27 Euro pro Baum.
- Die Fördersumme richtet sich nach der Größe und Zugänglichkeit des Kopfbaumes und wird vor der Maßnahme durch einen Mitarbeiter des Kreises Soest durch Ortsbesichtigung festgelegt.
- Der Antrag kann von März bis Juli für den darauf folgenden Winter gestellt werden.
- Eine nachträgliche Förderung der Kopfbaumpflege ist nicht möglich.
Heckenpflege
- Es wird ausschließlich das „Auf-den-Stock-Setzen" von freiwachsenden Wildhecken in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar gefördert.
- Auf-den-Stock-Setzen bedeutet, dass Hecken bis auf 20 - 30 cm über dem Boden zurück geschnitten werden. Formschnitte von Hecken können nicht gefördert werden.
- Bäume oder größere Gebüsche müssen stehen gelassen werden (circa alle 20 Meter), um Überhälter bilden zu können.
- Die Fördersumme beträgt 1,50 Euro pro laufenden Meter Hecke.
- Die zu fördernde Hecke wird vor der Maßnahme durch einen Mitarbeiter des Kreises Soest durch Ortsbesichtigung in Augenschein genommen.
- Der Antrag kann von März bis Juli für den darauf folgenden Winter gestellt werden.
- Eine nachträgliche Förderung der Heckenpflege ist nicht möglich.
Was sind Kopfbäume?
Kopfbäume, auch Schneitelbäume genannt, haben ihre charakteristische Wuchsform der menschlichen Nutzung zu verdanken. Die Bäume lieferten früher Schnittmaterial zur Gewinnung von Brennholz, Flechtmaterial, Viehfutter und Stalleinstreu. Gleichzeitig dienten sie auch als Markierung von Weg- oder Flurstücksgrenzen.
Als Kopfbäume verwendet wurden insbesondere viele Weidenarten wie zum Beispiel Korbweide, Bruchweide und Silberweide, aber auch Pappeln, Eschen, Eichen, Buchen und Hainbuchen.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Kopfbaumpflege,
- Antrag auf Heckenpflege (Auf-den-Stock-Setzen),
- Lageplan (1:5.000) über den Standort der Gehölze (Karten finden Sie im Geografischen Informationssystem - siehe Links und Downloads).