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Jägerprüfung

Personen, die jagen möchten, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen. Um einen Jagdschein zu erhalten, muss die Eignung zur Jägerin oder zum Jäger in einer Jägerprüfung nachgewiesen werden. Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung, die vor einer Prüfungskommission abgelegt wird. An der Prüfung können Personen teilnehmen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Soest haben und mindestens fünfzehn Jahre alt sind.

Jäger mit Jagdhund. Foto: © motivation1965 - Fotolia.com
Foto: © motivation1965 - Fotolia.com

Die Zulassung zur Prüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Jagdbehörde beantragt werden.

Die Prüfung besteht aus

  • einem schriftlichen Teil,
  • einer Schießprüfung und
  • einem mündlich-praktischen Teil.

Termine

Die Jägerprüfung findet jedes Jahr im April oder Mai statt. Die genauen Termine werden im Januar durch Öffentliche Bekanntmachung in der Tagespresse und im Amtsblatt des Kreises Soest bekannt gemacht.

Der Kreis Soest ist als Untere Jagdbehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Jägerprüfung.

  • Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung,
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr,
  • Amtlichens Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
  • Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinärdienst anerkannten Schulung zur Kundigen Person.

Hängt vom Einzelfall ab

  • Zulassungsgebühr: 30 Euro
  • Prüfungsgebühr: 220 Euro

Zahlungsarten: Überweisung nach Zahlungsaufforderung

  • Bundesjagdgesetz
  • Landesjagdgesetz
  • Jägerprüfungsverordnung
  1. 02921 30-2241
  2. sinaida.bayer@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Außenstelle Wisbyring
    Wisbyring 17
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Jägerprüfung, Jagdschein

Infoboxen

Schonzeit Rehwild

Die festgelegte Schonzeit für Rehwild Zur Unterstützung der Wiederbewaldung nach den Kalamitätsschäden in den Wäldern des Kreises Soest wird wie folgt aufgehoben:

Schonzeit Ringeltauben

Die Untere Jagdbehörde hebt per Allgemeinverfügung die Schonzeit für Ringeltauben unter bestimmten Auflagen auf. 

Mustersatzung

Die Untere Jagdbehörde stellt eine Mustersatzung für Jagdgenossenschaften zur freien Bearbeitung zur Verfügung.