Bodenverbesserungsmaßnahmen und Bodenaufschüttungen im Außenbereich bis zu einer Fläche von 400 Quadratmetern müssen gemäß Landesbodenschutzgesetz NRW angezeigt werden. Flächen ab 400 Quadratmetern sind laut der Bauordnung NRWs genehmigungsbedürftig. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in Gebieten mit schutzwürdigen Böden sind Maßnahmen grundsätzlich nur eingeschränkt erlaubt.
Folgende Bedingungen müssen beachtet werden:
- Die Auffüllung sollte eine Höhe von 20 Zentimetern nicht überschreiten.
- Es darf nur unbelasteter, chemisch nicht verunreinigter Boden aufgebracht werden, der die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung einhält.
- Insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen muss das neue Bodenmaterial hochwertig sein, um die Bodenqualität zu verbessern.
- Wenn Zweifel an der Schadstofffreiheit bestehen, hat der Antragsteller den Boden vorab auf seine Kosten untersuchen zu lassen.
Antrag stellen - bei einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern
Bauanträge für Bodenverbesserungen können bei der Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz des Kreises Soest gestellt werden. Die Landwirtschaftskammer NRW, Bezirksstelle für Agrarstruktur Meschede, wird am Genehmigungsverfahren ebenso beteiligt wie die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Soest, die Untere Wasserbehörde des Kreises Soest und die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Anzeige stellen - bei einer Fläche von weniger als 400 Quadratmetern
Eine Anzeige auf eine Bodenverbesserungsmaßnahme ist ebenfalls bei der Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz, des Kreises Soest möglich. Die Anzeige wird sowohl durch die Untere Bodenschutzbehörde, die Untere Landschaftsbehörde als auch die Untere Wasserbehörde dahingehend geprüft, ob umweltrechtliche Vorschriften der Maßnahme entgegenstehen. Im Anschluss an die Prüfung informiert der Kreis schriftlich über das Ergebnis.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung Boden auffülle?
Wer Boden ohne Genehmigung oder unsachgemäß auffüllt, kann mit einem Bußgeld belegt und verpflichtet werden, das Material auf eigene Kosten zu beseitigen.
- Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBodSchG)
- Bauordnung NRW (BauO NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
- Bauantragsvordruck (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) und Formblatt oder
- Anzeige für Bodenverbesserungen auf Flächen unter 400 m² (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Lageplan 1:2.000/1:1.000 mit Eintragung der anzufüllenden Fläche
- Einverständniserklärung des Eigentümers der Fläche, falls der Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist.
- Für die Genehmigung wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr richtet sich nach der Menge des aufgebrachten Bodens und beträgt mindestens 50 Euro.
- Die Bearbeitung einer Anzeige ist gebührenfrei.
Zahlungsarten: Es werden gesonderte Gebührenbescheide mit Angabe des Kontos und des Kassenzeichens für die Überweisung ausgestellt.
In der Regel vier bis sechs Wochen
Bodenverbesserungsmaßnahmen und Bodenaufschüttungen im Außenbereich bis zu einer Fläche von 400 Quadratmetern müssen gemäß Landesbodenschutzgesetz NRW angezeigt werden. Flächen ab 400 Quadratmetern sind laut der Bauordnung NRWs genehmigungsbedürftig. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in Gebieten mit schutzwürdigen Böden sind Maßnahmen grundsätzlich nur eingeschränkt erlaubt.
Folgende Bedingungen müssen beachtet werden:
- Die Auffüllung sollte eine Höhe von 20 Zentimetern nicht überschreiten.
- Es darf nur unbelasteter, chemisch nicht verunreinigter Boden aufgebracht werden, der die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung einhält.
- Insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen muss das neue Bodenmaterial hochwertig sein, um die Bodenqualität zu verbessern.
- Wenn Zweifel an der Schadstofffreiheit bestehen, hat der Antragsteller den Boden vorab auf seine Kosten untersuchen zu lassen.
Antrag stellen - bei einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern
Bauanträge für Bodenverbesserungen können bei der Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz des Kreises Soest gestellt werden. Die Landwirtschaftskammer NRW, Bezirksstelle für Agrarstruktur Meschede, wird am Genehmigungsverfahren ebenso beteiligt wie die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Soest, die Untere Wasserbehörde des Kreises Soest und die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Anzeige stellen - bei einer Fläche von weniger als 400 Quadratmetern
Eine Anzeige auf eine Bodenverbesserungsmaßnahme ist ebenfalls bei der Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz, des Kreises Soest möglich. Die Anzeige wird sowohl durch die Untere Bodenschutzbehörde, die Untere Landschaftsbehörde als auch die Untere Wasserbehörde dahingehend geprüft, ob umweltrechtliche Vorschriften der Maßnahme entgegenstehen. Im Anschluss an die Prüfung informiert der Kreis schriftlich über das Ergebnis.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung Boden auffülle?
Wer Boden ohne Genehmigung oder unsachgemäß auffüllt, kann mit einem Bußgeld belegt und verpflichtet werden, das Material auf eigene Kosten zu beseitigen.
- Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBodSchG)
- Bauordnung NRW (BauO NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
- Bauantragsvordruck (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) und Formblatt oder
- Anzeige für Bodenverbesserungen auf Flächen unter 400 m² (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Lageplan 1:2.000/1:1.000 mit Eintragung der anzufüllenden Fläche
- Einverständniserklärung des Eigentümers der Fläche, falls der Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist.
- Für die Genehmigung wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr richtet sich nach der Menge des aufgebrachten Bodens und beträgt mindestens 50 Euro.
- Die Bearbeitung einer Anzeige ist gebührenfrei.
Zahlungsarten: Es werden gesonderte Gebührenbescheide mit Angabe des Kontos und des Kassenzeichens für die Überweisung ausgestellt.
In der Regel vier bis sechs Wochen
Jana
Beckmann
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2218
- Fax
- +49 2921 30-2386
- jana.beckmann@kreis-soest.de
Bodenverbesserungsmaßnahmen
Bodenverbesserungsmaßnahmen und Bodenaufschüttungen im Außenbereich bis zu einer Fläche von 400 Quadratmetern müssen gemäß Landesbodenschutzgesetz NRW angezeigt werden. Flächen ab 400 Quadratmetern sind laut der Bauordnung NRWs genehmigungsbedürftig. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in Gebieten mit schutzwürdigen Böden sind Maßnahmen grundsätzlich nur eingeschränkt erlaubt.
Folgende Bedingungen müssen beachtet werden:
- Die Auffüllung sollte eine Höhe von 20 Zentimetern nicht überschreiten.
- Es darf nur unbelasteter, chemisch nicht verunreinigter Boden aufgebracht werden, der die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung einhält.
- Insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen muss das neue Bodenmaterial hochwertig sein, um die Bodenqualität zu verbessern.
- Wenn Zweifel an der Schadstofffreiheit bestehen, hat der Antragsteller den Boden vorab auf seine Kosten untersuchen zu lassen.
Antrag stellen - bei einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern
Bauanträge für Bodenverbesserungen können bei der Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz des Kreises Soest gestellt werden. Die Landwirtschaftskammer NRW, Bezirksstelle für Agrarstruktur Meschede, wird am Genehmigungsverfahren ebenso beteiligt wie die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Soest, die Untere Wasserbehörde des Kreises Soest und die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Anzeige stellen - bei einer Fläche von weniger als 400 Quadratmetern
Eine Anzeige auf eine Bodenverbesserungsmaßnahme ist ebenfalls bei der Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz, des Kreises Soest möglich. Die Anzeige wird sowohl durch die Untere Bodenschutzbehörde, die Untere Landschaftsbehörde als auch die Untere Wasserbehörde dahingehend geprüft, ob umweltrechtliche Vorschriften der Maßnahme entgegenstehen. Im Anschluss an die Prüfung informiert der Kreis schriftlich über das Ergebnis.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung Boden auffülle?
Wer Boden ohne Genehmigung oder unsachgemäß auffüllt, kann mit einem Bußgeld belegt und verpflichtet werden, das Material auf eigene Kosten zu beseitigen.
Onlinedienste
Notwendige Unterlagen
- Bauantragsvordruck (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) und Formblatt oder
- Anzeige für Bodenverbesserungen auf Flächen unter 400 m² (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Lageplan 1:2.000/1:1.000 mit Eintragung der anzufüllenden Fläche
- Einverständniserklärung des Eigentümers der Fläche, falls der Antragsteller nicht selbst Eigentümer ist.
Bearbeitungsdauer
In der Regel vier bis sechs Wochen
Kosten
- Für die Genehmigung wird eine Gebühr erhoben. Die Gebühr richtet sich nach der Menge des aufgebrachten Bodens und beträgt mindestens 50 Euro.
- Die Bearbeitung einer Anzeige ist gebührenfrei.
Zahlungsarten: Es werden gesonderte Gebührenbescheide mit Angabe des Kontos und des Kassenzeichens für die Überweisung ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
- Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBodSchG)
- Bauordnung NRW (BauO NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW