Haushaltsabfälle
Von Kompost, Papier, Glas und Metallen bis hin zu Elektronikaltgeräten - in privaten Haushalten fallen die verschiedensten Arten von Abfällen an. Hier einige Tipps, wo diese entsorgt werden können und was dabei beachtet werden muss.
Für alle allgemeinen Fragen rund um das Thema "Abfall" hat die ESG ein zentrales Abfallservicetelefon unter der Rufnummer 02921 353111 eingerichtet. Außerdem ist die ESG über E-Mail info@esg-soest.de erreichbar und bietet weiterer Infos auf ihrer Internetseite.
Abfallberatung
Unternehmen und Privatleute können sich beraten lassen, wie sie am besten Abfälle vermeiden, trennen und entsorgen.
Altöl
Für Altöl besteht eine gesetzliche Rücknahmeverpflichtung durch den Handel.
Altreifenentsorgung
PKW- und Motorrad-Altreifen aus privaten Haushalten können an den Abfallwirtschaftszentren in Erwitte und Werl sowie an den Wertstoffhöfen in Geseke, Soest und Warstein kostenpflichtig abgegeben werden. Infos zu Mengen und Kosten
Batterien/Akkus
Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, Altbatterien getrennt zu sammeln und abzugeben. Der Handel ist zur Rücknahme aller Batterien und Akkus verpflichtet, egal ob sie schadstoffhaltig sind oder nicht. Bei Fragen hilft die Abfallwirtschaftsberatung, Telefon 02921 353111.
Elektroaltgeräte
Elektro-Altgeräte dürfen nicht in die Restmülltonne. Im Kreis Soest können diese Geräte aus privaten Haushalten an zentralen Sammelstellen kostenlos abgegeben werden: In den Abfallwirtschaftszentren der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH in Werl und Erwitte, auf den Wertstoffhöfen in Soest, Geseke und Lippstadt. Am Wertstoffhof Warstein wird an sechs Tagen im Jahr eine E-Schrottsammlung durchführt. Darüber hinaus werden seit Juni 2012 auch kleine Elektro-Altgeräte und Metalle in allen Kommunen des Kreises Soest über entsprechende Container gesammelt. Containerstandorte für kleine Elektro-Altgeräte
Große Mengen an Abfällen
Zum Beispiel beim Renovieren oder Schneiden von Bäumen fallen oft große Mengen an Abfällen an, die nicht mehr in die von den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellten Sammelbehälter passen. Diese Abfälle können dann gegen eine Gebühr direkt zu den Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest gebracht werden. Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest
Kompostierung
Für die Eigenkompostierung problematische Bioabfälle gehören in die Biotonne. Diese können besser in Kompostierungsanlagen verarbeitet werden. Beispiele:
- Speisereste, Knochen, verdorbene Lebensmittel, weil sie Nager anziehen,
- samende Wildkräuter und Giersch, weil sie ihre Keimfähigkeit nicht verlieren,
- dorniger Heckenschnitt, weil er schlecht zu handhaben ist,
- Bioabfälle mit Erregern von Pflanzenkrankheiten wie Mehltau und Krautfäule, weil diese nicht absterben.
Gartenabfälle können auch direkt abgeben werden, und zwar an den Kompostierungsanlagen der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH in Anröchte und Werl, an der Kompostierungsanlage in Soest-Bergede (für Bürgerinnen und Bürger aus Soest, Bad Sassendorf, Möhnesee und Lippetal) sowie kleinere Mengen an den Wertstoffhöfen in Soest, Geseke und Warstein.
An den Kompostierungsanlagen kann außerdem fertiger Kompost in verschiedenen Sortierungen gekauft werden.
Schadstoffhaltige Abfälle
Neben den Sammelsystemen für Restmüll, Bioabfall, Papier, Glas, Metalle und Verpackungen müssen umweltgefährdende Stoffe gesondert entsorgt werden. Dabei können schadstoffhaltige Abfälle aus Haushalten an den Abfallwirtschaftszentren in Erwitte und Werl, an den Wertstoffhöfen in Soest, Geseke und Warstein und 14-tägig an der Annahmestelle bei der Firma Lönne in Lippstadt kostenlos abgegeben werden. Infos zu schadstoffhaltigen Abfällen
Links und Downloads
Kosten
Die Kosten für die Entsorgung der verschiedenen Abfälle sind abhängig von der Art und der Menge. Sie werden jährlich kalkuliert und in der Abfallgebührensatzung des Kreises Soest festgelegt.
Zahlungsarten
In der Regel muss bei Anlieferung bar bezahlt werden. An den Abfallwirtschaftszentren Erwitte und Werl kann auch mit der EC-Karte bezahlt werden.
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz und zugehörige Verordnungen
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Batteriegesetz
- Landesabfallgesetz
- Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Soest
- Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest (Abfallentsorgungssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest (Abfallgebührensatzung)
Kontakt
- 02921 30-2202
- werner.luig@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
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