Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Die Regelung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (§ 20a des Infektionsschutzgesetzes, IfSG), welche der Bundesgesetzgeber zum Schutz besonders gefährdeter Menschen in Pflegeeinrichtungen im Dezember 2021 beschlossen hatte, ist am 01. Januar 2023 außer Kraft getreten. Diese Regelung war bis zum Ende des Jahres 2022 befristet und wurde nicht verlängert.

Beschäftigte in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen sowie Unternehmen müssen ihrem Arbeitgeber seit dem neuen Jahr keinen Corona-Immunitätsnachweis mehr vorlegen. Eine Meldung der Einrichtungen an das Gesundheitsamt entfällt somit auch.

Infoboxen

Mehrsprachige Infos

Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Soest hat mehrsprachige Infoblätter und Links zusammengestellt. 

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