Spontanhelfer
Der Kreis Soest besitzt ein ausgereiftes und etabliertes Hilfeleistungssystem, in dem haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte bei Katastrophen- und Schadenslagen zum Einsatz kommen. Es leisten dabei aber nicht nur Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen Hilfe, sondern auch Menschen, die keiner Organisation angehören. Sie werden als Spontanhelfende bezeichnet.
Es ist wichtig, diese Spontanhelfenden koordiniert zu erfassen und einen Überblick zu bekommen, für welche Tätigkeiten sie eingesetzt werden können. Im Ereignisfall wie Hochwasser, Starkregen oder andere Katastrophen können sich Bürgerinnen und Bürger beim Kreis Soest als Spontanhelfende melden. Eine Kontaktmöglichkeit wird dann hier an dieser Stelle online gestellt.
Was gilt für Spontanhelfende?
Folgende Regelungen und Hinweise gibt es für Spontanhelfende:
- Spontanhelfende sind rechtlich vergleichbar mit Einsatzkräften. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz gegeben ist und der Arbeitsschutz wie für eine Einsatzkraft erfolgt.
- Spontanhelfende müssen bereit sein, sich in die Führungs- und Weisungsstrukturen an Einsatzstellen einbinden zu lassen. Führungskräfte von Feuerwehr und Hilfsorganisationen sind gegenüber Spontanhelfern weisungsbefugt.
- Für Spontanhelfende sind Einsatz- und Befehlsstrukturen in der Regel ungewohnt. Unsere Einsatzkräfte bemühen sich um gute Aufklärung und zielgerichtete, wertschätzende Einbindung.
- Fehlende Erfahrungen, unklare Fähigkeiten und ungeschulte Gefahrenwahrnehmung führen an Einsatzstellen unter Umständen zu Problemen. Seien Sie ehrlich zu sich selbst, vertrauen Sie den Einsatzstrukturen und kommunizieren Sie offen Ihre Grenzen.
Kontakt
- 02921 30-3066
- feuer-katastrophenschutz@kreis-soest.de
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- Details
Boleweg 110-112
59494 Soest
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