Aufenthaltserlaubnis – Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Eltern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen können nach Deutschland nachziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass bislang kein sorgeberechtigter Elternteil in Deutschland wohnt. Der Nachzug von Geschwisterkindern ist in der Regel nicht möglich.

Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung kann Ihnen maximal für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis Ihres Kindes erteilt werden. Zudem ist die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes möglich. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.

Erwerbstätigkeit

Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen können.

Für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

  • Kopie des gültigen Passes
  • aktuelles Passfoto
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • ein ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z.B. Sozialhilfebescheid)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Bitte beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

  • Bis zu 12 Wochen
  • 100 Euro für die Ersterteilung (50 Euro bei Kindern)
  • 93 Euro für eine Verlängerung (46,50 Euro bei Kindern)

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Details

So erreichen Sie uns

  • Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
  • Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
  • Terminsprechstunden:
    • Montag von 8 bis 16 Uhr
    • Dienstag von 7 bis 16 Uhr
    • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
    • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen: 

  • Montag von 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag von 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
  • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Kreis Soest
Migration und Aufenthalt
Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 (Eingang)
59494 Soest