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Amerikanische Faulbrut: Weiterer Fall in Lippstadt

Veterinärdienst richtet dritten Sperrbezirk nahe des Gewerbegebiets Am Wasserturm ein

Nahe der bereits entdeckten beiden Fälle hat der Veterinärdienst des Kreises am Dienstag, 16. Mai 2023, einen dritten Ausbruch von Amerikanischer Faulbrut der Bienen in Lippstadt amtlich festgestellt. So überschneidet sich der Sperrbezirk in der Nähe des Gewerbegebietes Am Wasserturm, der per Allgemeinverfügung mit einem Radius von einem Kilometer um die betroffene Imkerei eingerichtet wurde, mit den bereits bestehenden Schutzzonen.

Schutzzone
Ein Gebiet um den dritten Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens einem Kilometer wurde als Schutzzone (Sperrbezirk) festgelegt.

Betroffen sind im Zusammenhang mit dem dritten Ausbruch insgesamt 31 Bienenvölker. „Alle Völker sind stark entwickelt, so dass sie dem offenen Kunstschwarmverfahren unterzogen werden können. Darunter versteht man einen zweifachen Umzug in saubere, leere Beuten“, erklärt Veterinärin Dr. Martina Poppe vom Kreisveterinäramt. Eine Bienenbeute ist ein Bienenkasten oder ein Bienenhaus. Zum Bienenstock wird die Bienenbeute mit dem Einzug der Bienen.

Die Amerikanische Faulbrut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Es handelt sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, welche die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab, was zur Folge hat, dass die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird und das Volk schließlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern.

Auf den Menschen ist die Krankheit nicht übertragbar. Gewonnener Honig kann bedenkenlos verzehrt werden. Der in dem Bienenstand gewonnene Honig darf allerdings nicht an Bienen verfüttert werden. Bienenvölker und Material (zum Beispiel Waben, Wabenabfälle) dürfen nicht in oder aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Der Zukauf von Bienen darf generell nur mit gültigen Gesundheitsbescheinigungen erfolgen.