Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Noch Jugendschöffen aus Geseke gesucht

Kreisjugendamt verlängert Bewerbungsfrist für interessierte Bewerber bis Mitte Mai  

Bisher hatte der Aufruf des Kreisjugendamtes, sich für das Amt des Jugendschöffen zur Verfügung zu stellen, für den Bereich Geseke nicht die erhoffte Resonanz. Während für die Amtsgerichtsbezirke Soest und Werl ausreichend viele Bewerbungen vorliegen, fehlen in dem Amtsgerichtsbezirk Lippstadt noch Bewerber aus Geseke. Das Kreisjugendamt hat die Bewerbungsfrist daher bis zum 10. Mai verlängert.

Jugendschöffen gesucht
Jugendschöffen aus Geseke gesucht: Interessierte können sich bis zum 10. Mai beim Kreisjugendamt melden. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

Im Jahr 2023 sind die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendkammern und die Jugendschöffengerichte für die Jahre 2024 bis 2028 zu wählen. Dazu wird unter anderem ein Jugendschöffe aus der Stadt Geseke benötigt. Allerdings haben sich hierzu nicht genügend Interessierte gefunden. Das teilt das Kreisjugendamt mit.

Interessierte Bewerber aus Geseke werden daher gebeten, sich bis Mitte Mai mit Fragen direkt an den Kreis Soest, Abteilung Jugend und Familie, E-Mail: Jugendschoeffenwahl2023@kreis-soest.de oder telefonisch unter der Nummer 02921/30-2030 an Frau von Wrede zu wenden. Ein Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zum Schöffenamt sind im Internet unter www.kreis-soest zu finden. Das Bewerberformular ist ausgefüllt und unterschrieben bis zum 10. Mai 2023 an den Kreis Soest, Abteilung Jugend und Familie, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest zu übersenden.

Für Bürgerinnen und Bürger aus Soest, Warstein und Lippstadt sind die städtischen Jugendämter Ansprechpartner.

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Soest wird in seiner Sitzung am 31. Juni 2023 entscheiden, welche Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen für die verantwortliche Aufgabe eines Jugendschöffen erfüllen. Diese Vorschlagslisten werden dann nach vorheriger Bekanntmachung an die zuständigen Gerichte übersandt. Der Schöffenwahlausschuss der jeweiligen Amtsgerichte wählt aus den Vorschlagslisten die erforderliche Anzahl an Schöffen.