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Amtsblatt erschienen

Aushang im Bekanntmachungskasten - Download im Internet

Das Amtsblatt des Kreises Soest Nr. 01/2023 ist erschienen. Es hängt im Bekanntmachungskasten vor dem Haupteingang des Kreishauses in Soest aus und steht im Internet auf www.kreis-soest.de/amtsblatt zum Download bereit. Außerdem ist es bei den 14 Städten und Gemeinden im Kreis Soest auf Anforderung erhältlich.

Amtsblatt Kreis Soest
Das Amtsblatt Kreis Soest ist erschienen. Montage: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

Das Amtsblatt für den Kreis Soest 01/2023 ist mit folgendem Inhalt erschienen: 1.) Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und gem. § 12 und § 16 Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV), - Absage des Erörterungstermins –; 2.) Antrag des Kommunalbetriebes Werl, Einrichtung der Wallfahrtstadt Werl, auf Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Aufwertung des Kurparks der Wallfahrtstadt Werl durch eine Teichsanierung im Werler Kurpark hier: Bekanntgabe des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); 3.) Bekanntmachung der Genehmigung des Antrags des Herrn Dipl.-Ing. Andreas Düser auf Erteilung der Genehmigung gem. §§ 4 und 6 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage (Repowering) in 59510 Lippetal, Gemarkung Herzfeld, Flur 18, Flurstück 31; 4.) Bekanntmachung der Genehmigung des Antrags des Herrn Dipl.-Ing. Andreas Düser auf Erteilung der Genehmigung gem. §§ 4 und 6 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage (Repowering) in 59510 Lippetal, Gemarkung Herzfeld, Flur 12, Flurstücke 3 und 4; 5.) Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erledigung von Aufgaben des gemeindlichen Archivwesens; 6.) Antrag der Löer  Grundstücksgesellschaft Büderich GmbH & Co. KG auf Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Umlegung eines namenlosen Nebengewässers des Schlammbaches in Werl-Büderich, hier: Bekanntgabe des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).