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Führerscheinumtausch: Jahrgänge 1959 bis 1964 in der Pflicht

Bisher hat nur die Hälfte den nötigen Tausch gemacht – Bei Kontrolle droht Verwarngeld

Eine EU-Vorgabe macht es nötig: Alle Führerscheine, die nicht befristet gültig sind, müssen bis 2033 Zug um Zug ausgetauscht werden. Nachdem zunächst Papier-Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 aufgefordert waren, diesen in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen, gilt dies nun für Bürger der Jahrgänge 1959 bis 1964. Ihre Frist läuft nur noch bis zum 19. Januar 2023.

„Der Lappen geht – die Karte kommt“
Ines Kwiaton, Sachgebietsleiterin Fahrerlaubnisse, erinnert an den Umtausch der grauen oder rosafarbenen Führerscheine. Motto: „Der Lappen geht – die Karte kommt“. Aktuell läuft bereits der Umtauschzeitraum für die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

Im Jahr 2022 haben 9.000 Autofahrerinnen und Autofahrer beim Kreis Soest umgetauscht. „Das ist lediglich die Hälfte der Inhaberinnen und Inhaber aus den Jahrgängen 1959 bis 1964“, berichtet Anne Schlottmann, Abteilungsleiterin Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse, mit Blick in die Statistik. Deshalb appelliert sie an die Betroffenen, nicht untätig zu bleiben, und unterstreicht: „Der Umtausch ist ganz unkompliziert.“

So lässt sich der Umtauschantrag bequem zu Hause ausdrucken, ausfüllen und per Post oder durch Briefkasteneinwurf an die Zulassungsstellen senden. Alle Infos dazu gibt es unter www.kreis-soest.de (Suchbegriff: Umtausch Fahrerlaubnis). Zum Abholen des neuen Führerscheines gibt es dann einen Hinweis per Post, und der neue Führerschein kann ohne Termin an einer der beiden Zulassungsstellen abgeholt werden.

Alternativ kann der Umtauschantrag aber auch nach vorheriger telefonischer Terminabsprache persönlich in einer der Zulassungsstellen des Kreises gestellt werden. In den Zulassungsstellen steht ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung, um ein biometrisches Passbild für den neuen Führerschein zu erstellen. Das Passbild kann allerdings nicht ausgedruckt werden, sondern wird bei der Antragstellung vor Ort digital weiterverwendet. Termine können unter der Telefonnummer 02921/300 oder online auf der Internetseite des Kreises Soest vereinbart werden (https://www.kreis-soest.de/start/startseite/kontakt/termin/online-terminvergabe).

Der Umtausch kostet 25,30 Euro, und gegebenenfalls zusätzlich 5,10 Euro für eine Zusendung des neuen Führerscheins direkt nach Hause.

Hintergrund der gesetzlich festgeschriebenen Umtauschaktion für bundesweit rund 15 Millionen Führerscheine in Papierform und 28 Millionen im alten Scheckkartenformat ist ein  Manko aller vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine: Sie sind nicht befristet – und dies widerspricht seit Januar 2013 einer Vorgabe der Europäischen Union.

Aufgrund der hohen Anzahl der umzutauschenden Dokumente sind die Fristen zeitlich gestaffelt, die letzte läuft 2033 aus. Der Umtausch der Papierführerscheine für die Jahrgänge 1953 bis 1964 soll am 19. Januar 2023 abgeschlossen sein, es folgen im Jahresrhythmus die Zeiträume 1965 bis 1970 (19. Januar 2024) und 1971 oder später (19. Januar 1925).

2026 startet dann der Pflichtumtausch für diejenigen, die über Kartenführerscheine verfügen, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 übergeben worden sind. Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins ebenfalls bis zum 19. Januar 2033 Zeit für einen Umtausch.

Verstreicht die Umtauschfrist, ist der Führerschein ungültig. Das Ablaufdatum bezieht sich zwar „nur“ auf das Führerscheindokument und nicht auf die Fahrerlaubnis. „Allerdings“, so Anne Schlottmann, „droht bei einer Führerscheinkontrolle ein Verwarngeld“.

Ist der Umtausch erledigt, ist 15 Jahre Ruhe - wie bei allein seit dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Exemplaren. Nach Ablauf der 15 Jahre gilt dann erneut: Es muss zwar ein neuer Führerschein beantragt werden, alle Rechte bleiben aber ohne Prüfung und Gesundheitscheck erhalten.