In diesem Zusammenhang weist die Abteilung Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse darauf hin, dass die Zulassungsstellen in Soest und Lippstadt auch zwischen den Feiertagen vom 27. bis 30. Dezember zu den gewohnten Öffnungszeiten den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen. Es gibt zurzeit viele Nachfragen zu diesem Thema, da aufgrund der Kürzung der Förderung für E-Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2023 für viele Kundinnen und Kunden eine Zulassung ihres Neufahrzeugs noch in diesem Jahr von großer Bedeutung ist.
In jedem Fall ist für einen persönlichen Besuch in den Zulassungsstellen eine Terminvereinbarung erforderlich, die telefonisch oder ganz bequem online erfolgen kann (www.kreis-soest.de/online-terminvergabe).
Der Kreis Soest bietet eine große Dienstleistungspalette im Zulassungsbereich bereits online an, so dass die Kundinnen und Kunden viele Standardangelegenheiten (zum Beispiel Zulassungen, Umschreibungen oder Abmeldungen) unabhängig von den Öffnungszeiten jederzeit von Zuhause aus erledigen können (https://serviceportal.kreis-soest.de).
Weitere Informationen für die Zulassungsstelle in Soest unter der Telefonnummer 02921/302794 oder per E-Mail an zulassungen-soest@kreis-soest.de und für die Zulassungsstelle Lippstadt unter Tel. 02921/303610 oder per E-Mail an zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de.