Beate Fricke, zuständige Sachgebietsleiterin im Kreisjugendamt, freut sich über die Akzeptanz des neuen Angebots: „Das ist ein guter Start.“ Sie verweist noch einmal auf die Spielregeln des Kita-Portals. Es können bis zu vier Kita-Wunscheinrichtungen angegeben werden. Eltern erhalten so unter Umständen mehrere Vertragsangebote, unter denen sie die passende Kita auswählen können. Für eine Priorisierung der Einrichtungen steht den Eltern im Kitaportal ein Kommentarfeld zur Verfügung. Anmeldungen sollten bis zum 30. November 2022 erfolgen, da die Einrichtungen ab dem 1. Dezember Vertragsangebote unterbreiten können. Anmeldungen sind jedoch grundsätzlich ganzjährig möglich.
Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr 2022/2023 noch einen Kindergartenplatz benötigen, müssen weiterhin eine Kita-Karte beantragen. Kinder, die für 2023/2024 einen Betreuungsplatz suchen, sind ausschließlich über das Kitaportal unter kitaportal.kreis-soest.de anzumelden. Ebenso ist der Weg über das Kitaportal für einen Platz in der Kindertagespflege zu wählen. Die Betreuungsverträge sind jedoch direkt mit der jeweiligen Tagespflegeperson abzuschließen.
Die häufigsten Fragen (FAQs) und die entsprechenden Antworten zum Kita-Portal wurden zusammengefasst und stehen online zur Verfügung. Ein auf dem Kita-Portal kitaportal.kreis-soest.de platzierter Link führt zu diesen Informationen. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes unter der E-Mail-Adresse kitaportal@kreis-soest.de oder unter der Telefonnummer 02921/302065 für Auskünfte zur Verfügung.
Ein wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang: In den Städten Soest, Lippstadt und Warstein sind die dortigen Jugendämter Ansprechpartner für eine Kita-Anmeldung. Eine Voranmeldung dort lebender Kinder im Kita-Portal des Kreises Soest ist nicht möglich.