Vergabe von Verkehrsleistungen

Der Kreis Soest ist für den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen zuständig, als sogenannter Aufgabenträger. Zu den Aufgaben zählen neben der Aufstellung eines Nahverkehrsplans in der Region auch die Vergabe von Verkehrsleistungen, um einen ausreichenden Busverkehr für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Soest sicherzustellen.

Linienbündel Soest-West

Der Kreis Soest beabsichtigt, die Busverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Kreises Soest im Linienbündel Soest-West einschließlich der Linien, die benachbarte Gebiete führen, im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben. Das Linienbündel West umfasst die Gebiete: Stadt Werl, Gemeinde Ense, Gemeinde Welver und Gemeinde Wickede (Ruhr). Die Dienstleistung soll den Zeitraum vom 25. Mai 2026 bis zum 31. Dezember 2032 abdecken. Die genauen Anforderungen für diese Busverkehrsleistungen sowie die Linienstreckbriefe sind als PDF-Dokumente im Downloadbereich (siehe unten) abrufbar. 

Das Linienbündel umfasst 11 Linien mit einer Jahresfahrleistung von ca. 600.000 Fahrplankilometern. Die Anforderungen für den zukünftigen Busverkehr für das Linienbündel Soest-West basieren auf den grundlegenden Festlegungen im Nahverkehrsplan des Kreises Soest 2018 sowie zwischen Betreiber, Aufgabenträger sowie den betroffenen Städten und Gemeinden seitdem abgesprochenen Anpassungen. Der Nahverkehrsplan des Kreises Soest wird regelmäßig fortgeschrieben, so dass sich bis zur Ausschreibung des Linienbündels Änderungen der Anforderungen ergeben können.

Die Vorabbekanntmachung ist am 27.11.2024 im EU-Amtsblatt erschienen.

  • ÖPNVG NRW - Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen
  • PBefG - Personenbeförderungsgesetz
  • Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße

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