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Ordensangelegenheiten

Die Landrätin des Kreises Soest überreicht besonders verdienten Bürgerinnen und Bürgern im Auftrag des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen den vom Bundespräsidenten verliehenen Bundesverdienstorden. Zuständig für die Abwicklung der Ordensangelegenheiten ist das Büro der Landrätin.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland im politischen, wirtschaftlich-sozialen und kulturellen Bereich verliehen.

Anregungen zur Verleihung des Verdienstordens kann jedermann an den Ministerpräsidenten des Landes NRW oder an die Staatskanzlei des Landes NRW richten, die die Landrätin dann auffordern, eine Stellungnahme zur Ordensanregung abzugeben. Ordensanregungen, die bei der Wohnortgemeinde oder direkt bei der Kreisverwaltung eingehen, werden mit einer entsprechenden Stellungnahme über die Bezirksregierung Arnsberg an den Ministerpräsidenten des Landes weitergeleitet.

Als Erstauszeichnung wird grundsätzlich keine höhere Ordensstufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Bei der Erstauszeichnung mit dem Verdienstkreuz soll die auszuzeichnende Person das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Verleihung einer höheren Ordensstufe setzt den Besitz der vorangehenden Ordensstufe voraus. Eine höhere Ordensstufe kann nur verliehen werden, wenn neue auszeichnungswürdige Verdienste vorliegen oder wenn sich das Engagement seit der Erstauszeichnung im Ausmaß wesentlich gesteigert hat.

Für eine Ordensanregung sind keine besonderen Formvorschriften zu beachten. Die Ordensanregung sollte jedoch die auszeichnungswürdigen Verdienste des Vorgeschlagenen umfassend darstellen, um das anschließende Bearbeitungsverfahren zu beschleunigen. Folgende Angaben über die auszuzeichnende Person sollten gemacht werden: 

  • Vorname und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das Gemeinwohl
  • Referenzpersonen / -Institutionen

Unter "Links und Downloads" finden Sie ein Formular zur Anregung für die Verleihung einer Auszeichnung, das Ihnen als Vorlage dienen kann. 

  • Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG)
  • Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
  • Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

Kontakt

  1. 02921 30-2305
  2. barbara.jasper@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
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    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  1. 02921 30-2390
  2. martina.koeller@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Außenstelle Wisbyring
    Wisbyring 17
    59494 Soest
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    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr