Barrierefreiheit im ÖPNV

Der Kreis Soest beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Barrierefreiheit, insbesondere im Bereich ÖPNV. Vor allem im Rahmen von Projekten ist das Thema stetig präsent. Um den aktuellen Stand der Maßnahmen transparent zu machen, gibt es einen Statusbericht zu der Barrierefreiheit im ÖPNV, der auch einen Ausblick auf die weiteren Entwicklungen gibt.

Statusbericht

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 1. Januar 2013 wurde der Barrierefreiheit im ÖPNV zudem eine große Bedeutung zugemessen. Ziel des Gesetzes ist es, dass der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen hat und der ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 vollständig barrierefrei gestaltet wird.

Mit dem Statusbericht des Kreises Soest wird der derzeitige Stand und die bisher erfolgten Maßnahmen der Barrierefreiheit im ÖPNV dargestellt. Er beinhaltet zudem einen Ausblick auf die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich. Der Bericht soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden und Veränderungen aufzeigen.

Rechtsgrundlagen

  • ÖPNVG NRW - Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen
  • PBefG - Personenbeförderungsgesetz
  • Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße

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