Grundsätzlich werden alle Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung durch das Veterinäramt untersucht. Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird zum Schutz der Gesundheit des Menschen durchgeführt. Schlachtungen sind dem zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur rechtzeitig anzumelden, damit dieser die erforderlichen Untersuchungen termingerecht ausführen kann.
Dieses gilt für folgende Tierarten:
- Rind,
- Schwein,
- Schafe und Ziegen,
- Pferde,
- Gehegewild (Damwild und Wildschweine).
Für Geflügelschlachtungen gelten gesonderte Bestimmungen, über die das Veterinäramt gerne telefonisch Auskunft gibt. Die Kontaktdaten und Einsatzgebiete der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure stehen unter „Links und Downloads".
Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger
Wildschweine oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, müssen – ungeachtet der letztendlichen Verwendung – vor der weiteren Bearbeitung bei der für den Erlegeort oder für den Wohnsitz des Jägers zuständigen Behörde auf Trichinen untersucht werden.
Nur Jäger, die von ihrem am Hauptwohnsitz zuständigen Veterinäramt die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen schriftlich übertragen bekommen haben, dürfen diese Proben entnehmen. Die Bedingungen für die Übertragung und Entnahme der Proben sowie weitere Informationen zur Abgabe von Wildfleisch stehen in der Infobroschüre „Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger".
Neben den unter “Onlinedienste” aufgeführten Formularen können Sie auch den EfA-Dienst des Landes NRW unter verwenden:
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- Verordnung (EU) 2017/625
- Satzung des Kreises Soest vom 12.12.2019 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts
Für die Trichinenuntersuchung:
- Wildursprungsschein
- Verpackte Fleischprobe
Die Gebühr für die Untersuchung einer Trichinenprobe beläuft sich auf 7,49 Euro. Über die weiteren Kosten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung berät gerne das Veterinäramt.
Zahlungsarten:
- Trichinenuntersuchung: Barzahlung
- Alle weiteren Untersuchungen: Rechnung
Hängt vom Einzelfall ab.
- Einsatz der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure im Kreis Soest
- Merkblatt "Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger"
- Merkblatt zur Brucellose beim Wildschwein für Jäger
- Satzung des Kreises Soest vom 12.12.2019 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts
Grundsätzlich werden alle Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung durch das Veterinäramt untersucht. Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird zum Schutz der Gesundheit des Menschen durchgeführt. Schlachtungen sind dem zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur rechtzeitig anzumelden, damit dieser die erforderlichen Untersuchungen termingerecht ausführen kann.
Dieses gilt für folgende Tierarten:
- Rind,
- Schwein,
- Schafe und Ziegen,
- Pferde,
- Gehegewild (Damwild und Wildschweine).
Für Geflügelschlachtungen gelten gesonderte Bestimmungen, über die das Veterinäramt gerne telefonisch Auskunft gibt. Die Kontaktdaten und Einsatzgebiete der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure stehen unter „Links und Downloads".
Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger
Wildschweine oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, müssen – ungeachtet der letztendlichen Verwendung – vor der weiteren Bearbeitung bei der für den Erlegeort oder für den Wohnsitz des Jägers zuständigen Behörde auf Trichinen untersucht werden.
Nur Jäger, die von ihrem am Hauptwohnsitz zuständigen Veterinäramt die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen schriftlich übertragen bekommen haben, dürfen diese Proben entnehmen. Die Bedingungen für die Übertragung und Entnahme der Proben sowie weitere Informationen zur Abgabe von Wildfleisch stehen in der Infobroschüre „Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger".
Neben den unter “Onlinedienste” aufgeführten Formularen können Sie auch den EfA-Dienst des Landes NRW unter verwenden:
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- Verordnung (EU) 2017/625
- Satzung des Kreises Soest vom 12.12.2019 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts
Für die Trichinenuntersuchung:
- Wildursprungsschein
- Verpackte Fleischprobe
Die Gebühr für die Untersuchung einer Trichinenprobe beläuft sich auf 7,49 Euro. Über die weiteren Kosten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung berät gerne das Veterinäramt.
Zahlungsarten:
- Trichinenuntersuchung: Barzahlung
- Alle weiteren Untersuchungen: Rechnung
Hängt vom Einzelfall ab.
- Einsatz der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure im Kreis Soest
- Merkblatt "Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger"
- Merkblatt zur Brucellose beim Wildschwein für Jäger
- Satzung des Kreises Soest vom 12.12.2019 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts
Grundsätzlich werden alle Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung durch das Veterinäramt untersucht. Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird zum Schutz der Gesundheit des Menschen durchgeführt. Schlachtungen sind dem zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur rechtzeitig anzumelden, damit dieser die erforderlichen Untersuchungen termingerecht ausführen kann.
Dieses gilt für folgende Tierarten:
- Rind,
- Schwein,
- Schafe und Ziegen,
- Pferde,
- Gehegewild (Damwild und Wildschweine).
Für Geflügelschlachtungen gelten gesonderte Bestimmungen, über die das Veterinäramt gerne telefonisch Auskunft gibt. Die Kontaktdaten und Einsatzgebiete der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure stehen unter „Links und Downloads".
Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger
Wildschweine oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, müssen – ungeachtet der letztendlichen Verwendung – vor der weiteren Bearbeitung bei der für den Erlegeort oder für den Wohnsitz des Jägers zuständigen Behörde auf Trichinen untersucht werden.
Nur Jäger, die von ihrem am Hauptwohnsitz zuständigen Veterinäramt die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen schriftlich übertragen bekommen haben, dürfen diese Proben entnehmen. Die Bedingungen für die Übertragung und Entnahme der Proben sowie weitere Informationen zur Abgabe von Wildfleisch stehen in der Infobroschüre „Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger".
Neben den unter “Onlinedienste” aufgeführten Formularen können Sie auch den EfA-Dienst des Landes NRW unter verwenden:
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- Verordnung (EU) 2017/625
- Satzung des Kreises Soest vom 12.12.2019 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts
Für die Trichinenuntersuchung:
- Wildursprungsschein
- Verpackte Fleischprobe
Die Gebühr für die Untersuchung einer Trichinenprobe beläuft sich auf 7,49 Euro. Über die weiteren Kosten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung berät gerne das Veterinäramt.
Zahlungsarten:
- Trichinenuntersuchung: Barzahlung
- Alle weiteren Untersuchungen: Rechnung
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- Einsatz der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure im Kreis Soest
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- Merkblatt zur Brucellose beim Wildschwein für Jäger
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Dr.
Katharina
Bonitz
Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 16 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2188
- vet.leb@kreis-soest.de
Dr.
Eberhard
Büker
Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 16 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2191
- vet.leb@kreis-soest.de
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Grundsätzlich werden alle Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung durch das Veterinäramt untersucht. Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird zum Schutz der Gesundheit des Menschen durchgeführt. Schlachtungen sind dem zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur rechtzeitig anzumelden, damit dieser die erforderlichen Untersuchungen termingerecht ausführen kann.
Dieses gilt für folgende Tierarten:
- Rind,
- Schwein,
- Schafe und Ziegen,
- Pferde,
- Gehegewild (Damwild und Wildschweine).
Für Geflügelschlachtungen gelten gesonderte Bestimmungen, über die das Veterinäramt gerne telefonisch Auskunft gibt. Die Kontaktdaten und Einsatzgebiete der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure stehen unter „Links und Downloads".
Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger
Wildschweine oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, müssen – ungeachtet der letztendlichen Verwendung – vor der weiteren Bearbeitung bei der für den Erlegeort oder für den Wohnsitz des Jägers zuständigen Behörde auf Trichinen untersucht werden.
Nur Jäger, die von ihrem am Hauptwohnsitz zuständigen Veterinäramt die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen schriftlich übertragen bekommen haben, dürfen diese Proben entnehmen. Die Bedingungen für die Übertragung und Entnahme der Proben sowie weitere Informationen zur Abgabe von Wildfleisch stehen in der Infobroschüre „Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger".
Neben den unter “Onlinedienste” aufgeführten Formularen können Sie auch den EfA-Dienst des Landes NRW unter verwenden:
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- Einsatz der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure im Kreis Soest
- Merkblatt "Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger"
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Notwendige Unterlagen
Für die Trichinenuntersuchung:
- Wildursprungsschein
- Verpackte Fleischprobe
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Die Gebühr für die Untersuchung einer Trichinenprobe beläuft sich auf 7,49 Euro. Über die weiteren Kosten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung berät gerne das Veterinäramt.
Zahlungsarten:
- Trichinenuntersuchung: Barzahlung
- Alle weiteren Untersuchungen: Rechnung
Rechtsgrundlagen
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- Verordnung (EU) 2017/625
- Satzung des Kreises Soest vom 12.12.2019 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts