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Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Grundsätzlich werden alle Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung durch das Veterinäramt untersucht. Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird zum Schutz der Gesundheit des Menschen durchgeführt. Schlachtungen sind dem zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fleischkontrolleur rechtzeitig anzumelden, damit dieser die erforderlichen Untersuchungen termingerecht ausführen kann.

Mann kontrolliert Fleisch. Foto: © PHILETDOM - Fotolia.com
Foto: © PHILETDOM - Fotolia.com

Dieses gilt für folgende Tierarten:

  • Rind,
  • Schwein,
  • Schafe und Ziegen,
  • Pferde,
  • Gehegewild (Damwild und Wildschweine).

Für Geflügelschlachtungen gelten gesonderte Bestimmungen, über die das Veterinäramt gerne telefonisch Auskunft gibt. Die Kontaktdaten und Einsatzgebiete der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure stehen unter „Links und Downloads".

Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger

Wildschweine oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, müssen – ungeachtet der letztendlichen Verwendung – vor der weiteren Bearbeitung bei der für den Erlegeort oder für den Wohnsitz des Jägers zuständigen Behörde auf Trichinen untersucht werden.

Nur Jäger, die von ihrem am Hauptwohnsitz zuständigen Veterinäramt die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen schriftlich übertragen bekommen haben, dürfen diese Proben entnehmen. Die Bedingungen für die Übertragung und Entnahme der Proben sowie weitere Informationen zur Abgabe von Wildfleisch stehen in der Infobroschüre „Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger".

Neben den unter “Onlinedienste” aufgeführten Formularen können Sie auch den EfA-Dienst des Landes NRW unter diesem Link verwenden.

Für die Trichinenuntersuchung:

  • Wildursprungsschein
  • Verpackte Fleischprobe

Hängt vom Einzelfall ab.

Die Gebühr für die Untersuchung einer Trichinenprobe beläuft sich auf 7,49 Euro. Über die weiteren Kosten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung berät gerne das Veterinäramt.

Zahlungsarten:

  • Trichinenuntersuchung: Barzahlung
  • Alle weiteren Untersuchungen: Rechnung
  • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
  • Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
  • Verordnung (EU) 2017/625
  • Satzung des Kreises Soest vom 12.12.2019 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts
  1. 02921 30-2188
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2191
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
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  6. Öffnungszeiten
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    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
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