Halten von Tieren

Ob Rinder, Gehegewild, Bienen oder Süßwasserfische – bei vielen Tieren müssen Halterinnen und Haltern bestimmte Pflichten einhalten, wie das Anmelden bei der Tierseuchenkasse, das Pflegen von Kontrollbüchern oder das Beschaffen eines Gesundheitszeugnisses. Der Kreis Soest hat die wichtigsten Informationen in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.

Schweine im Stall. Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest
Bauernhof in Lohe Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest
Zu erledigenTierartenZweckLink
Anmeldung bei der Tierseuchenkasse durch Halter/inRinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Schweine, Geflügel, Bienen, PferdeTierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
Führen eines BestandsregistersRinder, Schafe, Ziegen, Schweine, GeflügelNachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren.
Meldung von aufgenommenen und abgegebenen Tieren an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für TiereRinder, Schafe, Ziegen, SchweineNachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren.
Beschaffen eines amtlichen Gesundheitszeugnisses beim Verbringen und Wandern von Tieren auf Weideflächen außerhalb des Kreises SoestSchafe, BienenSicherheitsmaßnahme zum Schutz vor einer möglichen Verschleppung von Tierseuchen und Tierkrankheiten.Kann telefonisch bei den unten genannten Ansprechpersonen beantragt werden. 
Kennzeichnung mit OhrmarkenRinder, Schafe, Ziegen und SchweineIdentifizierung der Tiere.
Anmeldung beim Veterinärdienst des Kreises SoestFische in FischteichenTierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen.
Nachhalten aller Zugänge und Abgänge in einem KontrollbuchSüßwasserfischeNachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren.
Meldung bei der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Kreises SoestAlle artgeschützten TierartenTierbestandserfassung zur Kontrolle der Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen.

Abteilung Natur- und Landschaftsschutz

Telefon: 02921/30-2240
Mail: naturschutz@kreis-soest.de

Genehmigung eines TiergehegesTiere wild lebender ArtenSicherstellung und Einhaltung von Natur- und Landschaftsrechtlichen Aspekten

Abteilung Natur- und Landschaftsschutz

Telefon: 02921/30-2240
Mail: naturschutz@kreis-soest.de
 

Formular "Antrag auf Genehmigung eines Tiergeheges"

Hängt vom Einzelfall ab.

Viehverkehrsverordnung

  1. 02921 30-2529
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2188
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Tiere anmelden, Tieranmeldung, Tierseuchenkasse, Bestandsregister, Kontrollbuch, HIT, HI-Tier, Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere, Ohrmarken