Ob Rinder, Gehegewild, Bienen oder Süßwasserfische – bei vielen Tieren müssen Halterinnen und Haltern bestimmte Pflichten einhalten, wie das Anmelden bei der Tierseuchenkasse, das Pflegen von Kontrollbüchern oder das Beschaffen eines Gesundheitszeugnisses. Der Kreis Soest hat die wichtigsten Informationen in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.
Zu erledigen | Tierarten | Zweck | Link |
---|---|---|---|
Anmeldung bei der Tierseuchenkasse durch Halter/in | Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Schweine, Geflügel, Bienen, Pferde | Tierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen. | |
Führen eines Bestandsregisters | Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel | Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. | |
Meldung von aufgenommenen und abgegebenen Tieren an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere | Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine | Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. | |
Beschaffen eines amtlichen Gesundheitszeugnisses beim Verbringen und Wandern von Tieren auf Weideflächen außerhalb des Kreises Soest | Schafe, Bienen | Sicherheitsmaßnahme zum Schutz vor einer möglichen Verschleppung von Tierseuchen und Tierkrankheiten. | Kann telefonisch bei den unten genannten Ansprechpersonen beantragt werden. |
Kennzeichnung mit Ohrmarken | Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine | Identifizierung der Tiere. | |
Anmeldung beim Veterinärdienst des Kreises Soest | Fische in Fischteichen | Tierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen. | |
Nachhalten aller Zugänge und Abgänge in einem Kontrollbuch | Süßwasserfische | Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. | |
Meldung bei der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Kreises Soest | Alle artgeschützten Tierarten | Tierbestandserfassung zur Kontrolle der Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen. | Abteilung Natur- und Landschaftsschutz Telefon: 02921/30-2240 |
Genehmigung eines Tiergeheges | Tiere wild lebender Arten | Sicherstellung und Einhaltung von Natur- und Landschaftsrechtlichen Aspekten | Abteilung Natur- und Landschaftsschutz Telefon: 02921/30-2240 |
Viehverkehrsverordnung
Hängt vom Einzelfall ab.
Ob Rinder, Gehegewild, Bienen oder Süßwasserfische – bei vielen Tieren müssen Halterinnen und Haltern bestimmte Pflichten einhalten, wie das Anmelden bei der Tierseuchenkasse, das Pflegen von Kontrollbüchern oder das Beschaffen eines Gesundheitszeugnisses. Der Kreis Soest hat die wichtigsten Informationen in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.
Zu erledigen | Tierarten | Zweck | Link |
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Anmeldung bei der Tierseuchenkasse durch Halter/in | Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Schweine, Geflügel, Bienen, Pferde | Tierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen. | |
Führen eines Bestandsregisters | Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel | Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. | |
Meldung von aufgenommenen und abgegebenen Tieren an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere | Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine | Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. | |
Beschaffen eines amtlichen Gesundheitszeugnisses beim Verbringen und Wandern von Tieren auf Weideflächen außerhalb des Kreises Soest | Schafe, Bienen | Sicherheitsmaßnahme zum Schutz vor einer möglichen Verschleppung von Tierseuchen und Tierkrankheiten. | Kann telefonisch bei den unten genannten Ansprechpersonen beantragt werden. |
Kennzeichnung mit Ohrmarken | Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine | Identifizierung der Tiere. | |
Anmeldung beim Veterinärdienst des Kreises Soest | Fische in Fischteichen | Tierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen. | |
Nachhalten aller Zugänge und Abgänge in einem Kontrollbuch | Süßwasserfische | Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. | |
Meldung bei der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Kreises Soest | Alle artgeschützten Tierarten | Tierbestandserfassung zur Kontrolle der Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen. | Abteilung Natur- und Landschaftsschutz Telefon: 02921/30-2240 |
Genehmigung eines Tiergeheges | Tiere wild lebender Arten | Sicherstellung und Einhaltung von Natur- und Landschaftsrechtlichen Aspekten | Abteilung Natur- und Landschaftsschutz Telefon: 02921/30-2240 |
Viehverkehrsverordnung
Hängt vom Einzelfall ab.
Ob Rinder, Gehegewild, Bienen oder Süßwasserfische – bei vielen Tieren müssen Halterinnen und Haltern bestimmte Pflichten einhalten, wie das Anmelden bei der Tierseuchenkasse, das Pflegen von Kontrollbüchern oder das Beschaffen eines Gesundheitszeugnisses. Der Kreis Soest hat die wichtigsten Informationen in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.
Zu erledigen | Tierarten | Zweck | Link |
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Anmeldung bei der Tierseuchenkasse durch Halter/in | Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Schweine, Geflügel, Bienen, Pferde | Tierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen. | |
Führen eines Bestandsregisters | Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel | Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. | |
Meldung von aufgenommenen und abgegebenen Tieren an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere | Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine | Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. | |
Beschaffen eines amtlichen Gesundheitszeugnisses beim Verbringen und Wandern von Tieren auf Weideflächen außerhalb des Kreises Soest | Schafe, Bienen | Sicherheitsmaßnahme zum Schutz vor einer möglichen Verschleppung von Tierseuchen und Tierkrankheiten. | Kann telefonisch bei den unten genannten Ansprechpersonen beantragt werden. |
Kennzeichnung mit Ohrmarken | Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine | Identifizierung der Tiere. | |
Anmeldung beim Veterinärdienst des Kreises Soest | Fische in Fischteichen | Tierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen. | |
Nachhalten aller Zugänge und Abgänge in einem Kontrollbuch | Süßwasserfische | Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. | |
Meldung bei der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Kreises Soest | Alle artgeschützten Tierarten | Tierbestandserfassung zur Kontrolle der Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen. | Abteilung Natur- und Landschaftsschutz Telefon: 02921/30-2240 |
Genehmigung eines Tiergeheges | Tiere wild lebender Arten | Sicherstellung und Einhaltung von Natur- und Landschaftsrechtlichen Aspekten | Abteilung Natur- und Landschaftsschutz Telefon: 02921/30-2240 |
Viehverkehrsverordnung
Hängt vom Einzelfall ab.
Dr.
Katharina
Bonitz
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- Telefon
- 02921 30-2188
- vet.leb@kreis-soest.de
Halten von Tieren
Ob Rinder, Gehegewild, Bienen oder Süßwasserfische – bei vielen Tieren müssen Halterinnen und Haltern bestimmte Pflichten einhalten, wie das Anmelden bei der Tierseuchenkasse, das Pflegen von Kontrollbüchern oder das Beschaffen eines Gesundheitszeugnisses. Der Kreis Soest hat die wichtigsten Informationen in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.
Zu erledigen | Tierarten | Zweck | Link |
---|---|---|---|
Anmeldung bei der Tierseuchenkasse durch Halter/in | Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Schweine, Geflügel, Bienen, Pferde | Tierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen. | |
Führen eines Bestandsregisters | Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel | Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. | |
Meldung von aufgenommenen und abgegebenen Tieren an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere | Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine | Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. | |
Beschaffen eines amtlichen Gesundheitszeugnisses beim Verbringen und Wandern von Tieren auf Weideflächen außerhalb des Kreises Soest | Schafe, Bienen | Sicherheitsmaßnahme zum Schutz vor einer möglichen Verschleppung von Tierseuchen und Tierkrankheiten. | Kann telefonisch bei den unten genannten Ansprechpersonen beantragt werden. |
Kennzeichnung mit Ohrmarken | Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine | Identifizierung der Tiere. | |
Anmeldung beim Veterinärdienst des Kreises Soest | Fische in Fischteichen | Tierbestandserfassung zur Bekämpfung von Tierseuchen / -krankheiten sowie der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen. | |
Nachhalten aller Zugänge und Abgänge in einem Kontrollbuch | Süßwasserfische | Nachverfolgbarkeit der Größen eines Tierbestands sowie des Verbleibs von Tieren. | |
Meldung bei der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz des Kreises Soest | Alle artgeschützten Tierarten | Tierbestandserfassung zur Kontrolle der Einhaltung artenschutzrechtlicher Bestimmungen. | Abteilung Natur- und Landschaftsschutz Telefon: 02921/30-2240 |
Genehmigung eines Tiergeheges | Tiere wild lebender Arten | Sicherstellung und Einhaltung von Natur- und Landschaftsrechtlichen Aspekten | Abteilung Natur- und Landschaftsschutz Telefon: 02921/30-2240 |
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
Viehverkehrsverordnung