Reiseverkehr mit Tieren

Zum Verbringen oder Reisen mit Tieren und bei der Ein- oder Ausfuhr aus dem Ausland sind oft amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erforderlich. Auch um zu dokumentieren, dass ein Tier frei von Krankheiten ist, ist dies oft nötig. Es wird empfohlen, sich deshalb frühzeitig mit dem Tierarzt, dem Veterinärdienst oder der für das Reiseland zuständigen Botschaft in Verbindung zu setzen. Das Veterinäramt des Kreises Soest berät hierzu gerne.

Hund hält Schnauze aus Autofenster. Foto: © Dirima - Fotolia.com
Foto: © Dirima - Fotolia.com

Zur Reise mit Katze, Hund oder Frettchen wird innerhalb der Europäischen Union (EU) der blaue EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung sowie Angaben zum Tierhalter benötigt. Der Heimtierausweis kann nur bei eindeutiger Identifikation des Tieres durch Mikrochip von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Pro Person können höchstens fünf dieser Heimtiere ohne gesonderte Gesundheitsbescheinigung mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu „Reisen mit Heimtieren" hält das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereit. Verbindliche Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen zu den jeweiligen Urlaubsländern außerhalb der EU erfragen Sie bitte bei den für das Land zuständigen Botschaften.

Je nach Fall:

  • Blauer Heimtierausweis
  • Nachweise über entsprechende Impfungen

Hängt vom Einzelfall ab.

Die Gebühren variieren stark. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises geben gerne Auskunft.

Zahlungsarten: Barzahlung

  • Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
  • Richtlinie 92/65/EWG
  • Richtlinie 90/426/EWG
  • Richtlinie 91/496/EWG
  • Verordnung EG 998/2003
  • Verordnung EU 576/2013
  • Verordnung EU 577/2013
Heimtierausweis, Einreise, Einfuhr, Ausreise, Ausfuhr