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Geflügelpest

Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen.

Über das Virus

Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage.

Hinweise für Bürger, Spaziergänger und Hobbysportler

  • Gehäufte Funde toter Wildvögel sollten sofort gemeldet werden.
  • Bürgerinnen und Bürger, die zum Beispiel verendete wildlebende Wasservögel oder Greifvögel entdecken, können sich beim Veterinärdienst unter Telefon 02921/30-2195 oder außerhalb der Dienstzeiten unter den Notrufnummern 110 oder 112 melden.
  • Auch wenn eine Übertragung auf den Menschen als eher unwahrscheinlich eingeschätzt wird, sollten Menschen und Haustiere vorsorglich einen Kontakt mit den toten Wildvögeln vermeiden.

Hinweise für Geflügelhalter im Falle eines Ausbruchs

  • Eine Früherkennung der Geflügelpest ist von entscheidender Bedeutung
  • Insbesondere Geflügelhalter, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben im Falle eines Ausbruchs eine große Verantwortung bei der Einhaltung von in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen.
  • Dazu gehört vor allem die Pflicht, das Veterinäramt über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.
  • Wildvögeln muss der Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen versperrt werden.
  • Tiere dürften nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.
  • Im Falle eines Ausbruchs erlässt der Veterinärdienst des Kreises Allgemeinverfügungen mit weiteren detaillierten Regelungen, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern.

Tierseuchenkasse

Jeder Geflügelhalter muss sich bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen anmelden. Dies gilt auch für Halter von Kleinstbeständen. Mit den erhobenen Beiträgen leistet die Kasse beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigungen und bietet Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen an.

  • Tiergesundheitsgesetzes vom 21.11.2018 (BGBl. I S. 1938), zuletzt geändert durch Artikel 100 des Gesetzes vom 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626), (TierGesG),
  • Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2018 (BGBl. I S. 1665, 2664)
  • § 26 Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 2020 (BGBl. I S. 1170)

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