Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ansteckende fieberhaft verlaufende virusbedingte Seuche, die Haus- und Wildschweine befällt. Das Risiko der Einschleppung in die deutsche Wildschweinpopulation durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse durch Menschen ist sehr hoch. Der Veterinärdienst des Kreises Soest bittet deshalb Tierhalter, Jäger, Tierärzte und Reisende an Autorasthöfen, einen möglichen Ausbruch der Tierseuche zeitnah zu melden.

Eine Einschleppung nach Deutschland hätte schwere Folgen für die Gesundheit unserer Wild- und Hausschweinebestände und die landwirtschaftliche Produktion. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen und für Hunde besteht nicht.

Die wichtigsten Verhaltenstipps

  • Fleisch- und Wurstwaren nicht unachtsam entsorgen. Das Virus ist hier über einen langen Zeitraum haltbar. 
  • Keine Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen an Wild- und Hausschweine.
  • Jagdkleidung und -ausrüstung, vor allem nach Jagden im Ausland, gründlich reinigen und desinfizieren.
  • Einhaltung erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen in Betrieben mit Schweinehaltung, wie zum Beispiel eine wildschweindichte Einzäunung.

Krankheitsverlauf und Verbreitung

Seit 2014 werden regelmäßig Fälle von Afrikanischer Schweinepest in den osteuropäischen Staaten Estland, Lettland, Litauen, Tschechien und Polen festgestellt. Ursprünglich stammt die Krankheit aus Afrika. Sie wird hauptsächlich durch infizierte Schweine und Zecken, aber auch durch den Erreger enthaltende Schlachtabfälle und Speisereste übertragen. Sie kann in verschiedenen Verlaufsformen mit sehr unterschiedlichen Krankheitserscheinungen auftreten. Bei der akuten Verlaufsform tritt sehr hohes Fieber auf und es kommt zu plötzlichen Todesfällen, vor allem bei den Saugferkeln. Die aktuell in Europa kursierenden Viren der Afrikanischen Schweinepest sind hoch virulent und verursachen ein schweres, nahezu altersunabhängiges, unspezifisches Krankheitsbild (Futterverweigerung, Mattigkeit, Durchfall, erhöhte Atemfrequenz). Akut kranke Schweine sterben in der Regel innerhalb von 7 bis 10 Tagen. Die chronische Verlaufsform weist keine klassischen Symptome auf und kann mit anderen Erkrankungen verwechselt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)
  • Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen  (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

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