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Konzessionierung von Privatkliniken

Die zum Betrieb von Privatkliniken erforderliche Konzession ist eine gewerberechtliche Erlaubnis, bei der gemäß Gewerbeordnung persönliche, bauliche und betrieblich-organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Damit sollen zum Schutz von Patientinnen und Patienten Gefahren abgewendet werden, die sich aus der Eingliederung der Patientinnen und Patienten in ein betriebliches Organisationsgefüge oder aus der nicht ordnungsgemäßen Führung oder Ausstattung der Klinik ergeben können.

Arzt hält Tafel mit Beschriftung "Privat Klinik". Foto: © DOC RABE Media - Fotolia.com
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Privatkliniken sind privat betriebene Einrichtungen, die vornehmlich stationäre Krankenhausbehandlungen durchführen. Diese Zweckbestimmung ist gegeben, wenn Patientinnen und Patienten in der Einrichtung in ein betriebliches Organisationsgefüge eingegliedert sind, das neben ärztlichen und ärztlich überwachten pflegerischen Leistungen zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder Leiden auch Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen einschließt.

Ausnahmen

Allerdings werden von § 30 GewO nur private Krankenanstalten erfasst, die gewerbsmäßig, das heißt mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Mit Vorlage eines Freistellungsbescheides des Finanzamtes für Körperschaften entfällt das Konzessionierungsverfahren, da eine Klinik dann nicht gewerbsmäßig betrieben wird, sondern gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Ebenso wenig werden von § 30 GewO Tageskliniken, Praxiskliniken oder sonstige Einrichtungen erfasst, in denen medizinische Leistungen ausnahmslos ambulant erbracht werden.

  • Antrag mit detaillierter Betriebsbeschreibung (Lage- und Bauplan) mit Angabe der Fachrichtungen und des Operationsspektrums
  • Baurechtliche Unterlagen
  • Unterlagen der Betreibergesellschaft oder des Unternehmers
  • Unterlagen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes (unter anderem Hygiene- und Desinfektionspläne)
  • Notwendige Unterlagen aus dem Personalbereich ( Personalbestand, Regelung des Bereitschaftsdienstes, Qualifikationsnachweise des leitenden Personals) 

Je nach Klinik kommen noch weitere Unterlagen hinzu. Wer beabsichtigt, eine Konzession oder Konzessionsänderung zu beantragen, sollte zunächst Kontakt mit dem Kreis Soest aufnehmen.

Wenn alle Unterlagen vollständig vorgelegt worden sind, wird über den Antrag innerhalb von zwei Wochen entschieden.

250 bis 7500 Euro

Zahlungsarten: Überweisung nach Zugang des Gebührenbescheides.

§ 30 Gewerbeordnung

  1. 02921 30-3891
  2. heidi.luce@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3526
  2. Sandrin.Schramke@​Kreis-Soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
Konzessionierung, Konzession, Privatklinik, Privatkrankenanstalt