Annette
Mend
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2136
- Fax
- +49 2921 30-2633
- annette.mend@kreis-soest.de
Medizinalkartei
Wer einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig im Kreisgebiet ausüben oder Angehörige dieses Berufes beschäftigen möchte, muss die Niederlassung vor Aufnahme der Tätigkeit dem Kreis Soest melden und sich in die Medizinalkartei eintragen lassen.
Auch folgende Veränderungen müssen dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden:
- Beendigung der Tätigkeit
- Umzug der Räumlichkeiten
- Namenswechsel
- Einstellung oder Entlassung von Beschäftigten
Notwendige Unterlagen
Niederlassungsanzeige:
- Anzeige - Formular siehe unter "Downloads"
- Mitteilung über Niederlassungsort, Niederlassungsbeginn und Niederlassungsbezeichnung
- beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung
- Kopie des Personalausweises zum Nachweis der Staatsangehörigkeit
Meldung von neuen Beschäftigten:
- Datum des Tätigkeitsbeginns
- beglaubigte Kopie der Erlaubnisse zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung
- einfache Kopie des Personalausweises
Kosten
Die Niederlassungsanzeige ist grundsätzlich kostenfrei. Falls optional eine Bescheinigung über die Aufnahme einer Tätigkeit benötigt wird, fällt eine Gebühr von 25 Euro an. Eine Bescheinigung über eine Abmeldung kostet 22 Euro.
Zahlungsarten: Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides.
Rechtsgrundlagen
- § 1 Gesundheitsberufefachgesetz (GBerG NRW)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)