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Aufgaben des Kreises beim Infektions- und Gesundheitsschutz

Die Aufgaben des Sachgebiets Gesundheitsschutz sind vielfältig. Um die Bevölkerung zu schützen, gilt es die Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten wie HIV, Noroviren oder Tuberkulose zu verhindern, die Reinheit des Trinkwassers und der Badewasserqualität zu überwachen sowie die Hygienemaßnahmen in Einrichtungen zu überprüfen.

Bei Einrichtungen, die der Hygieneüberwachung unterliegen, werden regelmäßige Begehungen durchgeführt. Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben wird dabei überprüft. Zu diesen Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Piercingstudios. Die Begehungen sind als externe Qualitätskontrollen zu verstehen, die Bestandteil eines jeden Qualitätsmanagements sein sollten. Die überwachten Einrichtungen erfahren so, ob ihre getroffenen Maßnahmen angemessen sind und in welchen Bereichen sie sich verbessern können.

Das Sachgebiet Gesundheitsschutz ist aber nicht nur für Kontrollen zuständig. Ebenso wichtig ist die Beratung von Bürgerinnen und Bürger des Kreises und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Arztpraxen, Pflege- oder Behandlungseinrichtungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Gesundheitsschutz bemühen sich, alle Hygienefragen zu beantworten. Die Beratung ist kostenlos.