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Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung besichtigen insbesondere zum Schutz der Verbraucher regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe lagern oder diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben. Die wichtigsten dieser Betriebe und Einrichtungen sind Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Baumärkte und Landhandelsbetriebe.

Pharmazeutin sucht Medikament. Foto: © fmarsicano - Fotolia.com
Foto: © fmarsicano - Fotolia.com

Außerdem erteilt das Sachgebiet auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderliche Erlaubnis und genehmigt Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln. Es stellt auch die Erlaubnis zum Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen aus, beglaubigt Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, berät zur Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen und arbeitet beim Import von Arzneimitteln mit dem Zoll zusammen.

Sprechstunde

Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen. Die all- gemeine Sprechstunde findet immer Montags von 9.30 bis 12.30 Uhr statt.

Informationen zu notwendigen Unterlagen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Informationen zu Bearbeitungszeiten erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen.

Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.

  • Apothekengesetz
  • Apothekenbetriebsordnung
  • Arzneimittelgesetz
  • Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
  • Betäubungsmittelgesetz
  • Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
  • Chemikaliengesetz
  • Gefahrstoffverordnung
  • Chemikalien-Verbotsverordnung
  1. 02921 30-2360
  2. christian.stockebrand@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
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    59494 Soest
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    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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Apotheke, Arzneimittel, Betäubungsmittel, Chemikalie, Gefahrstoff, Gift, Gifthandel, Medikament, Apothekenaufsicht, Gesundheitsamt, Arzneimittelaufsicht, Arzneistoffe, Amtsapotheker