Hilfe zur Pflege steht allen Menschen zu, die wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer für bestimmte Tätigkeiten im Alltagsleben täglich zu Hause Unterstützung benötigen. Dazu zählen insbesondere Tätigkeiten aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Verrichtungen und Versorgung. Der Kreis Soest berät Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen und deren Angehörige zu allen Fragen rund um dieses Thema.
Die Hilfsangebote sind sehr vielschichtig. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Sachgebietes „Hilfe zur Pflege" beim Kreis Soest helfen gerne dabei, individuell die besten Angebote zu ermitteln und zu beantragen.
Auch vor der Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung wird empfohlen, hier fachkundigen Rat einzuholen.
Informationspflicht
Sofern Sozialhilfe gewährt wird, sind Leistungsempfänger beziehungsweise ihre Betreuer oder Bevollmächtigen verpflichtet, dem Kreis Soest alle Änderungen anzugeben, die für die Leistungsgewährung wichtig sind. Dies sind insbesondere:
- Jede Einkommensänderung;
- jede Vermögensveränderung,die zu einer Überschreitung der Vermögensfreigrenze führt;
- die Mitteilung über einen beantragen höheren Pflegegrad (der höhrere Pflegegrad kann sozialhilferechtlich erst ab Bekanntgabe anerkannt werden);
- die Änderung des Pflegegrads;
- eine vorübergehende Abwesenheit (Krankenhaus).
- Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
- Alten- und Pflegegesetz Nordrhein Westfalen (APG NRW))
Hängt vom Einzefall ab.
- Vordrucke Hilfe zur Pflege - "Grundantrag" sowie "Einkommens- und Vermögenserklärung" - Die Vordrucke können Sie uns digital über unser Service-Portal zusenden. Es ist eine einmalige Registrierung notwendig. Alternativ stehen Ihnen nachfolgend PDFs zum Ausdrucken zur Verfügung.
- Sozialhilfe Grundantrag
- Vermögenserklärung Anlage V
- Merkblatt für Leistungen der ambulanten Pflege
Gerling
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2909
- Fax
- +49 2921 30-3738
- hilfezurpflege@kreis-soest.de
Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich
Hilfe zur Pflege steht allen Menschen zu, die wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer für bestimmte Tätigkeiten im Alltagsleben täglich zu Hause Unterstützung benötigen. Dazu zählen insbesondere Tätigkeiten aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Verrichtungen und Versorgung. Der Kreis Soest berät Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen und deren Angehörige zu allen Fragen rund um dieses Thema.
Die Hilfsangebote sind sehr vielschichtig. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Sachgebietes „Hilfe zur Pflege" beim Kreis Soest helfen gerne dabei, individuell die besten Angebote zu ermitteln und zu beantragen.
Auch vor der Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung wird empfohlen, hier fachkundigen Rat einzuholen.
Informationspflicht
Sofern Sozialhilfe gewährt wird, sind Leistungsempfänger beziehungsweise ihre Betreuer oder Bevollmächtigen verpflichtet, dem Kreis Soest alle Änderungen anzugeben, die für die Leistungsgewährung wichtig sind. Dies sind insbesondere:
- Jede Einkommensänderung;
- jede Vermögensveränderung,die zu einer Überschreitung der Vermögensfreigrenze führt;
- die Mitteilung über einen beantragen höheren Pflegegrad (der höhrere Pflegegrad kann sozialhilferechtlich erst ab Bekanntgabe anerkannt werden);
- die Änderung des Pflegegrads;
- eine vorübergehende Abwesenheit (Krankenhaus).
Onlinedienste
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Notwendige Unterlagen
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzefall ab.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
- Alten- und Pflegegesetz Nordrhein Westfalen (APG NRW))