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Meldungsdienst Kindeswohlgefährdung

Der Meldungsdienst des Kreisjugendamtes hat die gesetzliche Aufgabe, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen wie Misshandlung, Vernachlässigung oder sexualisierte Gewalt zu schützen. Liegen Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes vor, können diese dem Meldungsdienst schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden. Erfahrene Fachkräfte prüfen dann den Fall.

Mädchen verdeckt das Gesicht mit der Hand. Foto: © kmiragaya - Fotolia.com
Foto: © kmiragaya - Fotolia.com

Das Jugendamt des Kreises Soest ist zuständig für den gesamten Kreis Soest, außer die Städte Lippstadt, Soest und Warstein, die eigene Jugendämter haben.

Die Richtlinie zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes finden Sie unter den Links. 

Was ist eine Kindeswohlgefährdung?

Anhaltspunkte einer Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen nach § 8a SGB VIII sind zum Beispiel: Misshandlung, Vernachlässigung, Krisensituationen in Familien hervorgerufen durch Konsum von Alkohol, Drogen und ähnliches, sexualisierte Gewalt, Aufsichtspflichtverletzungen, häusliche Gewalt, Schwierigkeiten bei der Versorgung von Kindern.

Wie melde ich eine Kindeswohlgefährdung?

Jede Meldung in schriftlicher oder mündlicher Art, wird vom Meldungsdienst entgegengenommen oder an dieses weitergeleitet.

Sie werden gefragt nach:

  • Name der Sorgeberechtigten/ Eltern der Kinder
  • Ungefähres Alter der Kinder
  • Anschrift (zumindest Wohnort/ Straße)
  • Was haben Sie beobachtet/erfahren und durch wen
  • Eventuell eigene Versuche, die Situation zu klären oder zu verändern
  • Was ist ihrer Ansicht nach erforderlich?

Was passiert mit meiner Meldung?

Der Meldungsdienst arbeitet nach den rechtlichen Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG vom 01.01.12). Im standardisierten Verfahren wird die Meldung durch erfahrene Fachkräfte bewertet. Es wird immer zeitnah ein persönlicher Eindruck von dem Kind und seiner persönlichen Umgebung gewonnen. Die Sorgeberechtigten des Kindes werden zum Inhalt der Meldung gehört, dass Kind wird altersgerecht dazu befragt. Es wird durch die Fachkräfte eine standardisierte Situationseinschätzung vorgenommen, die das weitere Vorgehen beeinflusst. Gegebenenfalls wird Kontakt zum Kindergarten, zur Schule, zum Kinderarzt oder zu anderen Einrichtungen und / oder Institutionen aufgenommen.

Beim Hausbesuch berät der Meldungsdienst über geeignete Hilfsangebote wie die Besuche einer Erziehungsberatungsstelle, Hilfen im eigenen Haushalt bis hin zu einer Schutzunterbringung des betroffenen Kindes. Bei fehlender Kooperation der Sorgeberechtigten erhält das zuständige Familiengericht eine Mitteilung. Es gibt aus datenschutzrechtlichen Gründen keine inhaltliche Rückmeldung von Seiten des Meldungsdienstes an die Melderin oder den Melder.

Kann ich rechtlich belangt werden?

Sie können nicht rechtlich belangt werden, wenn eine Meldung über Kindeswohlgefährdung gerechtfertigt ist. Wenn gegen Sie, aufgrund der Meldung, eine Strafanzeige auf Verleumdung gestellt wird, kann das Gericht in Ausnahmefällen die Herausgabe des Namens anordnen.

Es ist dringend, aber das Kreisjugendamt hat zu!

Die Dienstzeiten des Kreishauses sind:

Montag, Dienstag und Mittwoch 8 - 16 Uhr
Donnerstag8 - 17 Uhr
Freitag8 - 12 Uhr

Außerhalb dieser Dienstzeiten bei dringenden, unaufschiebbaren Fällen ist Anlaufstelle die Polizeidienststelle am Wohnort oder die Kreispolizeibehörde. Dort wird die Meldung an den Notdienst des Kreisjugendamtes weitergeleitet.

Kontakt & Sprechzeiten

Der Kreis Soest nimmt Hinweise zum Thema Kindeswohl bzw. Kindeswohlgefährdung unter folgenden Nummern entgegen:

  • Werl, Wickede (Ruhr), Ense: 02921/30-2579
  • Bad Sassendorf, Möhnesee, Lippetal, Welver: 02921/30-2297
  • Anröchte, Erwitte, Rüthen, Geseke: 02921/30-3242

 

  • § 8a SGB VIII
  • § 42 SGB VIII
Kindeswohlgefährdung, Kindesmißhandlung, sexueller Mißbrauch, Vernachlässigung, Team Kindeswohl, Team Kindesgefährdung, Inobhutname