Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Das Kreisjugendamt kümmert sich um junge Flüchtlinge, die ohne ihre Eltern aus Krisengebieten der ganzen Welt nach Deutschland gekommen sind und bei ihrer Einreise das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Den jungen Menschen wird insbesondere ein Heim gegeben und der weitere Lebensweg geplant. Ein Vormund setzt sich für ihre Rechte ein und übt anstatt der Eltern das Sorgerecht aus.

Flüchtlingskinder stehen vor einer Wand mit Kinderzeichnungen. Foto: Wilhelm Müschenborn/Kreis Soest
Notunterkunft für Flüchtlinge: Kinderzeichnungen. Foto: Wilhelm Müschenborn/Kreis Soest

Die jungen Menschen können so in Deutschland zur Ruhe kommen, ihre Fluchtgeschichte aufarbeiten und Entscheidungen für ihr zukünftiges Leben treffen. So wird zum Beispiel gemeinsam erarbeitet 

  • ob und wie ein Asylantrag gestellt werden soll,
  • welche Entwicklungsschritte zum Erwachsenwerden noch zu gehen sind,
  • wie der zukünftige Lebensweg aussehen soll
  • und wo es noch Unterstützungsbedarf gibt. 

Sofern traumatische Erlebnisse zu psychischen und physischen Beeinträchtigungen führen, wird den jungen Menschen professionelle Hilfe angeboten. 

Das Erlernen der deutschen Sprache steht von Anfang an im Mittelpunkt. Weitere Schwerpunkte bei der Unterstützung sind kulturelles Lernen, die Orientierung im Sozialraum und das Einfinden in eine Tagesstruktur. Dabei spielt der Besuch einer Schule eine wichtige Rolle. 

Das Kreisjugendamt hält sich bei seiner Arbeit an die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.

  • Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht haben alle in Deutschland lebenden Kinder, Jugendliche und Heranwachsende dieselben Rechte.
  • Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind die Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und die Bestellung eines Vormundes nach den §§ 1693, 1773 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
  • Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802)
  1. 02921 30-2011
  2. anja.thielker@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
Jugendschutz, Flüchtlingskinder, Flüchtlingskind, Gastfamilie, unbegleitet, unbegleitete Flüchtlinge, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, unbegleitete minderjährige Ausländer, UMA, UMF, Vormund