Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Adoptionsvermittlungsstelle

Die Aufgabe der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Soest (GAVS) ist es, ein liebevolles Zuhause für Kinder zu finden, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. Hierfür berät sie Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Außerdem hilft sie dabei, leibliche Verwandte wiederzufinden.

Babyhand greift Finger eines Erwachsenen. Foto: © Nick Freund - Fotolia.com
Foto: © Nick Freund - Fotolia.com

Durch Adoption wird ein Kind ohne Rücksicht auf die biologische Abstammung durch seine neuen Eltern angenommen. Dabei entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis mit allen Rechtsfolgen. In einem Informations- und Beratungsgespräch werden alle Themen zur Adoption angesprochen, zum Beispiel rechtliche Grundlagen und die möglichen Adoptionsformen wie Inkognito-, halboffene und offene Adoption. Außerdem informiert die GAVS über unterstützende Hilfen.

Die GAVS im Kreis Soest nimmt die Aufgaben für alle Jugendämter im Kreis Soest wahr. Dazu gehören neben dem Kreisjugendamt Soest die Städte Lippstadt, Soest und Warstein.

Adoptionswunsch

Für jedes Adoptivkind wird eine passende Familie gesucht. In Gesprächen und Seminaren erfahren die Fachkräfte der GAVS mehr über die Familie, ihre Lebenssituation und Motivation. Gleichzeitig werden die Familien vorbereitet. Mit anerkannten Auslandsvermittlungsstellen wird zusammengearbeitet. Es sind Wartezeiten von mehreren Jahren möglich. Eine Sicherheit auf Vermittlung eines Kindes kann nicht gegeben werden.

Voraussetzungen für die Bewerbung

Adoptierende müssen laut Gesetzgeber ein bestimmtes Alter erreicht haben, bevor sie einen Antrag stellen können. Für Paare gilt: Ein Partner muss mindestens 21 Jahre alt sein, der andere Partner mindestens 25 Jahre. Frauen oder Männer, die ohne einen Partner ein Kind adoptieren möchten, müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Eine Altersobergrenze gibt es nicht. 

 Außerdem gibt es weitere Voraussetzungen: Eine Adoption ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Daher sollte das Alter der Adoptiv-eltern im Verhältnis zu den Kindern einem natürlichen Altersabstand entsprechen. Das Kind muss ökonomisch abgesichert aufwachsen können und die Familie ausreichenden Wohnraum haben. Mit einer ärztlichen Bescheinigung müssen Eltern dokumentieren, dass sie auch langfristig das Kind versorgen können. Im Strafregisterauszug dürfen keine Ein-tragungen vorhanden sein. Berufstätigkeit der Eltern und die Bedürfnisse des Kindes müssen aufeinander abgestimmt werden. Eine Adoption ist auch möglich, ohne verheiratet zu sein, aber nur für einen Partner.

Kind des Ehepartners adoptieren

Zwischen Annehmendem und Kind muss sich ein Eltern-Kind-Verhältnis entwickelt haben. Das Kind sollte über seinen Status aufgeklärt sein und von der Existenz des leiblichen Elternteils wissen. Dieser Elternteil muss in die Adoption einwilligen.

Eltern und Kinder wiederfinden

Ab dem 16. Lebensjahr haben Adoptierte die Möglichkeit, Informationen zu ihrer Herkunftsfamilie zu erhalten. Viele Eltern wiederum möchten wissen, wie sich das heranwachsende oder inzwischen erwachsene Kind entwickelt hat. Die GAVS hilft bei der Suche und bei der Kontaktaufnahme, berät und begleitet, vorausgesetzt, der oder die Adoptierte ist damit einverstanden.

Kontakt

Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Kreis Soest (GAVS) berät die Mütter und Eltern, die überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, genauso wie Einzelpersonen oder Paare, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Bei Fragen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die passende Ansprechperson wenden.

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Einkommensnachweis

Hängt vom Einzelfall ab.

Die inländische Adoptionsvermittlung ist als Aufgabe der Jugendhilfe gebührenfrei. Es müssen nur die Kosten für Beglaubigungen, Führungszeugnisse und Notare gezahlt werden. Die Kosten einer Auslandsadoption sind unterschiedlich, da Dokumente wie Eignungsberichte und Urkunden im Regelfall übersetzt werden müssen. Darüberhinaus können je nach Herkunftsland und Verfahrensbesonderheiten weitere Kosten anfallen.

  1. 02921 30-2034
  2. benjamin.oeffler@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3415
  2. linda.caterisano@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
GAVS, Adoption, Adoptionsvermittlungsstelle