Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

FAQ

Keinen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben Schüler oder Schülerinnen folgender Bildungsgänge:

  • Bildungsgänge, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Berufsschule (Ausnahme: Bezirksfachklassen).

Die Schule schickt Ihnen einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten zu. Bitte füllen Sie dieses Formular sorgfältig aus und geben es unterschrieben im Büro der Schulverwaltung ab.

Ob eine Fahrkarte ausgestellt wird, hängt zum einen davon ab,

  • welchen Bildungsgang Sie besuchen. In Bildungsgängen mit einem angegliederten Praktikum erhalten Sie nach Möglichkeit eine Fahrkarte, die zur Fahrt zum Unterricht und zur Praktikumsstelle berechtigt. Zum Teil besteht jedoch nur die Möglichkeit, die Fahrkosten über eine nachträgliche Erstattung geltend zu machen.
  • in welchem Ort Sie wohnen. Der Schulträger übernimmt die monatlichen Schülerfahrkosten in Höhe von bis zu 100 Euro. Sind die Kosten für eine Fahrkarte höher, wird keine Fahrkarte ausgestellt. Die Schülerfahrkosten werden in diesem Fall rückwirkend erstattet. In diesen Fällen erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung.

Bitte wenden Sie sich beim Verlust der Fahrkarte direkt an die für Sie zuständige Verkehrsgesellschaft. Eine Neuausstellung der Fahrkarte in der Schule ist nicht möglich.

Bei einem Umzug ist die Adresse rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) im Büro der Schulverwaltung anzugeben. Die neue Fahrkarte wird dann zum Umzugstermin gegen die alte Fahrkarte ausgetauscht.

Sofern Sie das Berufskolleg verlassen, müssen Sie Ihre Fahrkarte abgeben. Sollten Sie in einen anderen Bildungsgang Ihres Berufskollegs wechseln, ist der Wechsel ebenfalls anzuzeigen.

Für die kreiseigenen Förderschulen (Bodelschwingh-Schule, Don-Bosco-Schule, Clarenbach-Schule, Peter-Härtling-Schule, Jacob-Grimm-Schule, Lindenschule) übernimmt der Kreis Soest den Schülertransport im Rahmen eines organisierten Schülerspezialverkehrs. Die genauen Bedingungen sind bei der Anmeldung mit der Schulleitung der jeweiligen Schule abzuklären.