Schülerbeförderung

Als Schulträger ist der Kreis Soest nach der Schülerfahrkostenverordnung verpflichtet, Fahrkosten für die Schülerinnen und Schüler seiner Schulen zu tragen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Der Schulträger übernimmt die Kosten für die wirtschaftlichste Beförderung.

FAQ

Ihre Schülerfahrkosten werden übernommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
  2. Sie besuchen einen der folgenden vollzeitschulischen Bildungsgänge: Einjährige Berufsfachschule, Zweijährige Berufsfachschule, Berufliches Gymnasium, Fachoberschule oder Fachschule
  3. Der einfache Schulweg von Ihrer Wohnung zur Schule beträgt mehr als 5 km. Maßgeblich ist nicht die tatsächlich gefahrene Strecke, sondern der kürzeste zumutbare Fußweg
  4. Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen oder Zuschüsse nach anderen Vorschriften, die Schülerfahrkosten betreffen.
  5. Sie besuchen die nächstgelegene Schule. Sofern Sie sich im Rahmen Ihrer freien Schulwahl für eine andere Schule entscheiden, werden die Fahrkosten nur bis zur nächstgelegenen Schule übernommen. 

Sofern bei Ihnen ein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten festgestellt werden kann, erhalten Sie ein Antragsformular per Post. Bitte füllen Sie dieses Formular sorgfältig aus und senden es an die Schule zurück. Sollten Sie einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben und erhalten kein entsprechendes Schreiben, melden Sie sich bitte bei den unten genannten Ansprechpartnerinnen. 

Keinen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben Schülerinnen und Schüler folgender Bildungsgänge:

  • Bildungsgänge, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Berufsschule (Ausnahme: Bezirksfachklassen)

Grundsätzlich werden Fahrkarten durch den Schulträger ausgehändigt. Es gibt aber Ausnahmen: 

  • In Bildungsgängen mit einem angegliederten Praktikum erhalten Sie nach Möglichkeit eine Fahrkarte, die zur Fahrt zum Unterricht und zur Praktikumsstelle berechtigt. Zum Teil besteht jedoch nur die Möglichkeit, die Fahrkosten über eine nachträgliche Erstattung geltend zu machen.
  • In Bildungsgängen, in denen mehrere Praktika stattfinden, wird keine Fahrkarte ausgehändigt. In diesen Fällen sind die Schülerfahrkosten von Ihnen vorzustrecken und werden nachträglich rückerstattet.
  • Wenn Sie nicht die nächstgelegene Schule besuchen ist die Übernahme Ihrer Fahrkosten ebenfalls nur über eine nachträgliche Rückerstattung möglich. 

Sie erhalten in jedem Fall eine Mitteilung darüber, in welcher Form Ihre Schülerfahrkosten übernommen werden.

Schülerfahrkosten werden bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Monat übernommen. Sind die monatlichen Kosten höher, werden die Mehrkosten als Eigenanteil in Rechnung gestellt. 

Bitte wenden Sie sich beim Verlust der Fahrkarte direkt an die für Sie zuständige Verkehrsgesellschaft. Eine Neuausstellung der Fahrkarte in der Schule ist nicht möglich.

Bei einem Umzug ist die Adresse rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) im Büro der Schulverwaltung anzugeben. Die neue Fahrkarte wird dann zum Umzugstermin gegen die alte Fahrkarte ausgetauscht. 

Sofern Sie das Berufskolleg verlassen, müssen Sie Ihre Fahrkarte (Kundenkarte und unbenutzte Monatswertmarken) abgeben. Sollten Sie in einen anderen Bildungsgang Ihres Berufskollegs wechseln, ist der Wechsel ebenfalls anzuzeigen. 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung Ihres Berufskollegs. 

Börde-Berufskolleg

Stefan Roßmann
Montag: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

E-Mail: boerde-berufskolleg@kreis-soest.de

Hubertus-Schwartz-Berufskolleg

Birgit Kroll

Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

E-Mail: hubertus-schwartz-berufskolleg@kreis-soest.de

Lippe-Berufskolleg 

Melanie Eickhoff
Natascha Matis

Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

E-Mail: lippe-berufskolleg@kreis-soest.de