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Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern

Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Betreiber einer Anlage im Sinne der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) müssen zum Schutz vor Legionellen eine Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten unverzüglich melden.

Foto eines Kühlturm. Foto: Ralf Lietz/Kreis Soest
Foto: Ralf Lietz/Kreis Soest

Überschreitung von Maßnahmenwerten müssen unter Bekanntgabe der Mindestangaben nach § 10 der 42. BImSchV über die webbasierte Anwendung KaVKA-42.BV (Kataster Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) und zusätzlich per Mail an 42.BImSchV@kreis-soest.de angezeigt werden. 

Über die Anwendung KaVKA-42.BV können Betreiber entsprechender Anlagen außerdem folgenden Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten nachkommen:

  • Anzeigen von Neuanlagen, Bestandsanlagen, Stilllegungen und Änderungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel entsprechend § 13 der 42. BImSchV
  • Übermittlung von Prüfergebnissen von Sachverständigen bzw. akkreditierten Stellen entsprechend § 14 der 42. BImSchV

Legionellen

Legionellen (Legionella spp.) sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 Grad wachsen, können sie sich unter anderem in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung oder in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen anreichern. Die Keime können beim Menschen unterschiedliche Krankheiten verursachen.

Veröffentlichungen

Veröffentlichung von Überschreitungen der Maßnahmenwerte (42. BImSchV) im Kreisgebiet: Derzeit keine Veröffentlichungen.

Hängt vom Einzelfall ab.

  • Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV
  • Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)
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Legionellen, 42. BImSchV, Bundesimmissionsschutzverordnung, Verdunstungskühlanlagen, Kühlturm, Kühltürme, Nassabscheider, Umweltkeime, Überwachung, Überschreitung Maßnahmenwert, Meldung