Alyssa
Florissen
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-3577
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- alyssa.florissen@kreis-soest.de
Zahnprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen
Der Zahnärztliche Dienst führt als Teil seiner Aufgaben regelmäßig Reihenuntersuchungen in den Kindergärten, Grundschulen und Förderschulen im Kreis Soest durch. Ziel ist die Früherkennung und Prävention von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen. Dabei werden die Kinder altersgerecht angesprochen und so die Angst vor Behandlungen genommen.
Das Gesundheitsamt bittet alle Eltern darauf zu achten, dass ihre Kinder unbedingt an den kostenlosen Prophylaxemaßnahmen teilnehmen.
Unsere Leistungen:
- Zahnärztliche Untersuchungen mit Befunderhebung in Kindergärten, Grundschulen und Förderschulen bis zum 16. Lebensjahr
- Anonyme Auswertung der erhobenen Befunde, Evaluation
- Beratung in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mund- und Kieferbereiches
- Maßnahmen der Gruppenprophylaxe mit Aktionstagen in Schulen und Kindergärten zu den Themen zahngesunde Ernährung und Mundhygiene
- Auf Anfrage von Kostenträgern Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen. Das amtszahnärztliche Gutachten ist eine sachverständige Beratung auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen für den öffentlichen Dienst und die Verwaltung
- Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Zahngesundheit Westfalen- Lippe
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Rechtsgrundlagen
- § 13 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- § 21 Sozialgesetzbuch Teil fünf (SGB V)
- § 15 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder
- § 54 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
- Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen
(Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) - Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBlG)
- Beihilferecht des Landes NRW und des Bundes