Ob Martinsumzug, Staffellauf oder Prozession – nimmt eine Veranstaltung Straßen, Wege oder Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch, muss diese von den Straßenverkehrsbehörden genehmigt werden. Die Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl sind zuständig für Veranstaltungen innerhalb ihres jeweiligen Stadtgebietes. Alle übrigen Veranstaltungen im Kreisgebiet genehmigt die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Soest.
Insbesondere folgende Veranstaltungen müssen genehmigt werden:
- Volksläufe und -wanderungen, Staffelläufe, Triathlonveranstaltungen,
- Volksradfahren, Radtourenfahrten,
- Festumzüge aus Anlass von Schützenfesten, Vereinsjubiläen, Heimatfesten,
- Straßenfeste, Jahrmärkte, Ausstellungen, Messen,
- motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern wie zum Beispiel Rallyes, Slalomwettbewerbe, Orientierungsfahrten.
Je nach Art der Veranstaltung gelten unterschiedliche Regelungen. Mehr Informationen bieten die Merkblätter unter „Downloads".
Voraussetzungen für eine Erlaubnis
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung ist, dass diese von einem verantwortlichen Veranstalter organisiert wird. Der Veranstalter muss gewährleisten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen durchgeführt wird.
Veranstaltungen organisieren – Wer berät?
Zahlreiche interessante Veranstaltungen von kleinen Umzügen bis hin zu Großveranstaltungen bereichern das Leben im Kreis Soest. Für Veranstalter ist es dabei im Vorfeld gar nicht so einfach herauszufinden, welche Behörde wofür zuständig ist. Erster Ansprechpartner ist stets das Ordnungsamt am Veranstaltungsort. Aber auch die Kreisverwaltung hilft weiter. Mehr Infos
- §§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz
- § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Für Festumzüge stehen Antragsformulare unter Downloads bereit. Für alle übrigen Veranstaltungen genügt ein formloser Antrag. Der Antrag sollte im Wesentlichen folgende Angaben über die Veranstaltung enthalten:
- Art, Umfang, Termin, Ort und erwartete Teilnehmerzahl,
- Streckenplan,
- Versicherungsnachweis,
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen.
Je nach Größe und Umfang der Veranstaltung sollte der Antrag mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Kostenrahmen von 10,20 Euro bis 767 Euro vor. Beispiel: Eine einfache Erlaubnis für einen Schützenfestumzug ohne die Notwendigkeit, verkehrsregelnde Maßnahmen anzuordnen, kostet 35 Euro.
Zahlungsarten:
- Überweisung
- Bar- oder EC-Kartenzahlung (nur mit Unterschrift) im Bürgerservice
Heike
Gernhard
Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
Montag
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Dienstag
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- Telefon
- 02921 30-2687
- Fax
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- verkehrssicherheit@kreis-soest.de
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Ob Martinsumzug, Staffellauf oder Prozession – nimmt eine Veranstaltung Straßen, Wege oder Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch, muss diese von den Straßenverkehrsbehörden genehmigt werden. Die Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl sind zuständig für Veranstaltungen innerhalb ihres jeweiligen Stadtgebietes. Alle übrigen Veranstaltungen im Kreisgebiet genehmigt die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Soest.
Insbesondere folgende Veranstaltungen müssen genehmigt werden:
- Volksläufe und -wanderungen, Staffelläufe, Triathlonveranstaltungen,
- Volksradfahren, Radtourenfahrten,
- Festumzüge aus Anlass von Schützenfesten, Vereinsjubiläen, Heimatfesten,
- Straßenfeste, Jahrmärkte, Ausstellungen, Messen,
- motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern wie zum Beispiel Rallyes, Slalomwettbewerbe, Orientierungsfahrten.
Je nach Art der Veranstaltung gelten unterschiedliche Regelungen. Mehr Informationen bieten die Merkblätter unter „Downloads".
Voraussetzungen für eine Erlaubnis
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung ist, dass diese von einem verantwortlichen Veranstalter organisiert wird. Der Veranstalter muss gewährleisten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen durchgeführt wird.
Veranstaltungen organisieren – Wer berät?
Zahlreiche interessante Veranstaltungen von kleinen Umzügen bis hin zu Großveranstaltungen bereichern das Leben im Kreis Soest. Für Veranstalter ist es dabei im Vorfeld gar nicht so einfach herauszufinden, welche Behörde wofür zuständig ist. Erster Ansprechpartner ist stets das Ordnungsamt am Veranstaltungsort. Aber auch die Kreisverwaltung hilft weiter. Mehr Infos
Onlinedienste
Downloads
Notwendige Unterlagen
Für Festumzüge stehen Antragsformulare unter Downloads bereit. Für alle übrigen Veranstaltungen genügt ein formloser Antrag. Der Antrag sollte im Wesentlichen folgende Angaben über die Veranstaltung enthalten:
- Art, Umfang, Termin, Ort und erwartete Teilnehmerzahl,
- Streckenplan,
- Versicherungsnachweis,
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen.
Je nach Größe und Umfang der Veranstaltung sollte der Antrag mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Kosten
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Kostenrahmen von 10,20 Euro bis 767 Euro vor. Beispiel: Eine einfache Erlaubnis für einen Schützenfestumzug ohne die Notwendigkeit, verkehrsregelnde Maßnahmen anzuordnen, kostet 35 Euro.
Zahlungsarten:
- Überweisung
- Bar- oder EC-Kartenzahlung (nur mit Unterschrift) im Bürgerservice
Rechtsgrundlagen
- §§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz
- § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)