Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
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Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
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Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb
Haben Sie ein Fahrzeug erworben, das vorher nicht im Kreis Soest zugelassen war? Oder sind Sie in den Kreis Soest gezogen und möchten weiter mit Ihrem Fahrzeug fahren, das außerhalb des Kreises zugelassen war? In beiden Fällen muss das Fahrzeug entweder persönlich oder online umgeschrieben werden.
Umschreibung eines gekauften Fahrzeugs von außerhalb
Alle notwendigen Unterlagen für die Umschreibung eines erworbenen Fahrzeugs, das bislang in einem anderen deutschen Kreis oder einer kreisfreien Stadt zugelassen war oder ist, stehen unter "Notwendige Unterlagen".
Umschreibung eines Fahrzeugs bei Umzug in den Kreis Soest
Auch bei einem Umzug in den Kreis Soest besteht die Pflicht, das Fahrzeug umzuschreiben. Für alte Kennzeichen gilt hier der sogenannte Kennzeichenbeibehalt: Kennzeichen des früheren Wohnsitzes in Deutschland dürfen also an den bislang zugelassenen Fahrzeugen weitergeführt werden. Die notwendigen Unterlagen stehen weiter unten.
Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Januar 2016 wird eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) benötigt
Umschreibung eines Fahrzeugs aus dem Ausland
Sollte dem Fahrzeug noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung zugeteilt worden sein (zum Beispiel bei Import-Fahrzeugen), wird gebeten, telefonisch mit einer der Zulassungsstellen des Kreises Kontakt aufzunehmen. Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, kann dann individuell geklärt werden.
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Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen für eine Umschreibung eines gekauften Fahrzeugs von außerhalb:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist,
- Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU) – bei PKW jedoch im Regelfall erst, wenn sie älter als drei Jahre sind,
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, sogenannte „eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, falls dieser nicht persönlich erscheint,
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe,
- Zulassung auf eine juristische Person: Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug zum Beispiel aus dem Handelsregister oder Vereinsregister, aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
- falls der Hauptsitz einer juristischen Person nicht im Kreis Soest liegt: Nachweis über die Zweigstelle/Nebenstelle im Kreis Soest, zum Beispiel in Form der Gewerbeanmeldung.
- Gegebenenfalls gültige Sicherheitsprüfung (SP) bei Lkw, Bus, etc.
Notwendige Unterlagen für eine Umschreibung eines Fahrzeugs bei Umzug in den Kreis Soest, ohne Halterwechsel:
- aktuellen Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, sogenannte „eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
- Falls das neue Kennzeichen mit SO oder LP beginnen soll, werden zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und die Kennzeichen benötigt.
Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.
Kosten
- Der Internetauftritt wird aktuell aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überarbeitet.
Hinweis: Sollte bei der Zulassung ein altes Kennzeichen beibehalten werden, ist trotzdem die Gebühr für das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und eventuell die Reservierungsgebühr (2,60 Euro) in Rechnung zu stellen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)