Radwegebau

Für den Bau straßenbegleitender Radwege und Fahrradstreifen - also mit weißer Farbe auf der Straße markierte Radwege - an Kreisstraßen ist der Kreis Soest zuständig. Bei allen übrigen solcher auch "Radverkehrsanlagen" genannten Radwege im Kreisgebiet und bei der Planung touristischer Themenradrouten berät und unterstützt der Kreis "seine" Städte und Gemeinden.

Eine Radverkehrsanlage kann aus folgenden Gründen gebaut werden:

  • Um die Verkehrssicherheit von Radfahrern zu verbessern, zum Beispiel an viel befahrenen Kreisstraßen, bei denen Geschwindigkeiten über 70 Kilometer pro Stunde gefahren werden, und in Kreuzungsbereichen mit anderen Verkehrswegen.
  • Um wichtige Verkehrswege miteinander zu verbinden, zum Beispiel Schulwege von Schülern, die mit dem Fahrrad fahren.
  • Um Streusiedlungen, Einzelziele, Siedlungsgebiete in Randlagen oder außerorts liegende zentrale Einrichtungen anzubinden.
  • Zum Netzschluss eines noch unvollständigen Radwegenetzes, zum Beispiel Anbindung an eine Radverkehrsanlage einer Landes- oder Bundesstraße.

Gebaut werden die Radverkehrsanlagen nach den jeweilig gültigen fachlich-technischen Regelwerken, zum Beispiel den "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA 2010).

Wegweisende Beschilderung

Bei der Beschilderung beachtet der Kreis Soest die landesweiten einheitlichen Standards der "Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in NRW" (HBR). Zwei Arten von Schildern werden aufgestellt:

  • die rot-weißen Richtungswegweiser an Knotenpunkten, mit Entfernungsangaben zum nächsten Nah- und Fernziel und ergänzenden Themenrouten-Einschüben;
  • die Zwischenwegweiser mit rotem Richtungspfeil auf weißem Grund.

Ausbau des Radnetzes

Durch das Regionale 2013-Projekt "Radnetz Südwestfalen" wurde das bereits vorhandene "Radverkehrsnetz NRW" erweitert. Das Radnetz umfasst nun über 800 Kilometer ausgewiesene Netzrouten allein im Kreis Soest. Zur leichteren Orientierung wurde ein Knotenpunktsystem eingerichtet Es dient als infrastrukturelle Grundlage zur Entwicklung touristischer Themenrouten für Radfahrer.

Mängel melden

Gerne nimmt der Kreis Soest Hinweise zu Mängeln an den Radverkehrsanlagen oder der Beschilderung entgegen.

  1. 02921 30-2231
  2. stefan.hammeke@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details