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Parkerleichterungen für Handwerker und ambulante soziale Dienste

Neben schwerbehinderten Menschen können auch ambulante soziale Dienste und Handwerksbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis erhalten, an Stellen zu Parken, an denen dies üblicherweise nicht erlaubt ist.

Weißer Van auf Parkplatz. Foto: © Gudellaphoto - Fotolia.com
Foto: © Gudellaphoto - Fotolia.com

Nähere Informationen stehen in den nachfolgenden Merkblättern.

Parkerleichterungen für ambulante soziale Dienste

Antragsberechtigt sind nur von den Pflegekassen anerkannte ambulante Alten- und Pflegedienste. Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrzeuge mit fester Firmenaufschrift (gekennzeichnete Fahrzeuge) ausgestellt, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten eingesetzt werden.

Parkerleichterungen für Handwerker

Parkausweise können entweder für das Kreisgebiet Soest oder für einen oder mehrere Regierungsbezirke ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A der Handwerksordnung und die in der Anlage B der Handwerksordnung verzeichneten Gewerke

Siehe Merkblätter

Siehe Merkblätter

Zahlungsarten:

  • Überweisung
  • Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice

§ 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)

  1. 02921 30-3271
  2. verkehrssicherheit@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2687
  2. verkehrssicherheit@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Ausnahmegenehmigung, Parkberechtigung, Parkausweis, Parken, Parkerleichterung, Handwerkerparkausweis