Parkerleichterungen für Handwerker und ambulante soziale Dienste

Neben schwerbehinderten Menschen können auch ambulante soziale Dienste und Handwerksbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis erhalten, an Stellen zu Parken, an denen dies üblicherweise nicht erlaubt ist.

Weißer Van auf Parkplatz. Foto: © Gudellaphoto - Fotolia.com
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Nähere Informationen stehen in den nachfolgenden Merkblättern.

Parkerleichterungen für ambulante soziale Dienste

Antragsberechtigt sind nur von den Pflegekassen anerkannte ambulante Alten- und Pflegedienste. Die Ausnahmegenehmigung wird nur für Fahrzeuge mit fester Firmenaufschrift (gekennzeichnete Fahrzeuge) ausgestellt, die ausschließlich für Pflegetätigkeiten eingesetzt werden.

Parkerleichterungen für Handwerker

Parkausweise können entweder für das Kreisgebiet Soest oder für einen oder mehrere Regierungsbezirke ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A der Handwerksordnung und die in der Anlage B der Handwerksordnung verzeichneten Gewerke

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