Namens- oder Adressänderungen

Wenn Sie aktuell aus einem anderen Kreis in den Kreis Soest umgezogen sind, haben Sie seit dem 1. Januar 2015 die Möglichkeit, das Kennzeichen Ihres früheren Wohnsitzes an den bislang zugelassenen Fahrzeugen weiterzuführen (sog. Kennzeichenbeibehalt). In diesen Fällen benötigen Sie lediglich Ihren aktualisierten Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und eine neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer.

Frau unterschreibt Papiere. Foto: © Gajus - Fotolia.com
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Auch die Verwaltungsgebühr ist beim Kennzeichenbeibehalt günstiger. Bei diesem Umzug von außerhalb ist eine Änderung der Fahrzeugpapiere nur in den Zulassungsstellen des Kreises Soest möglich. Wenn Sie sich beim Umzug in den Kreis Soest für ein SO- oder LP-Kennzeichen entscheiden, lesen Sie bitte die Informationen zur Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb.

Information: Der Online-Antrag kann zunächst nur bei Verlegung des Hauptwohnsitzes innerhalb des Kreisgebietes durchgeführt werden.
Wir prüfen momentan aber auch die Möglichkeit, den Antrag z.B. bei Namensänderung online anzubieten

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • geänderter Personalausweis; bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern der Pass
  • geänderter Personalausweis/Pass des Halters, falls dieser nicht persönlich erscheint,
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), falls Sie von außerhalb in den Kreis Soest gezogen sind.

Der Internetauftritt wird aktuell aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverodnung (FZV) überarbeitet.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Umzug, neue Adresse, Ummeldung, Namensänderung, Heirat, Adressänderung, Namensänderung, Anschriftenänderung, Warstein, Geseke, Rüthen, Werl

Infoboxen

Nur mit Termin

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu den Themen Zulassung und Fahrerlaubnis sind nur mit einem Termin möglich. Ausnahme: Anträge zum Pflichtumtausch von Führerscheinen sind schriftlich zu stellen. Zur Online-Terminvergabe

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.