Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2772
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3610
- Fax
- 02921 30-3630
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Namens- oder Adressänderungen
Wenn Sie aktuell aus einem anderen Kreis in den Kreis Soest umgezogen sind, haben Sie seit dem 1. Januar 2015 die Möglichkeit, das Kennzeichen Ihres früheren Wohnsitzes an den bislang zugelassenen Fahrzeugen weiterzuführen (sog. Kennzeichenbeibehalt). In diesen Fällen benötigen Sie lediglich Ihren aktualisierten Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und eine neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer. Auch die Verwaltungsgebühr ist beim Kennzeichenbeibehalt günstiger. Bei diesem Umzug von außerhalb ist eine Änderung der Fahrzeugpapiere nur in den Zulassungsstellen des Kreises Soest möglich. Wenn Sie sich beim Umzug in den Kreis Soest für ein SO- oder LP-Kennzeichen entscheiden, lesen Sie bitte die Informationen zur Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb.
Information: Der Online-Antrag kann zunächst nur bei Verlegung des Hauptwohnsitzes innerhalb des Kreisgebietes durchgeführt werden.
Wir prüfen momentan aber auch die Möglichkeit, den Antrag z.B. bei Namensänderung online anzubieten
Links
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- geänderter Personalausweis; bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern der Pass
- geänderter Personalausweis/Pass des Halters, falls dieser nicht persönlich erscheint,
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), falls Sie von außerhalb in den Kreis Soest gezogen sind.
Kosten
Der Internetauftritt wird aktuell aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverodnung (FZV) überarbeitet.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)