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Leichtkrafträder - Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Autofahrer mit einem Führerschein der Klasse B dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Leichtkrafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter führen. Hierfür notwendig ist ein Eintrag der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein.
Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht mehr ablegt werden. Es genügt die Teilnahme an einer Fahrschulung.
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, wenn:
- der Inhaber ununterbrochen seit den letzten fünf Jahren (oder länger) eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt;
- der Antragsteller bei der Erteilung das Mindestalter von 25 Jahren erreicht hat;
- ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“ von mindestens neun Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten (Theorie mindestens vier und Praxis mindestens fünf UE) vorliegt;
- zwischen Fahrschulung und Eintragung maximal ein Jahr liegen.
Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Nach Abschluss der Fahrerschulung stellt die Fahrschule dem Teilnehmer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7b Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aus.
Die Erlaubnis gilt für Krafträder der Klasse A1 mit 125 Kubikzentimeter Hubraum (cm3), eine Motorleistung von nicht mehr als elf Kilowatt (kW). Außerdem darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht 0,1 kW pro Kilogramm übersteigen.
Hinweise
- Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.
- Mit der Eintragung der Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben!
- Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein biometrisches Passbild zu erstellen.
- bisheriger Führerschein.
- Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrschulung“.
Kosten
- 52,60 Euro
- Gegebenenfalls zusätzlich 5,00 Euro für eine Zusendung des neuen Führerscheins direkt nach Hause
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8