Jägerprüfung

Um die Jagd waidgerecht ausüben zu können, benötigen Jägerinnen und Jäger gründliche Kenntnisse und Fähigkeiten in allen Bereichen des jagdlichen Handwerks. Wenn Sie künftig Jäger sein möchten, müssen Sie sich einer Prüfung unterziehen. 

Foto: Tierpräparat eines Kauz aus einer Jägerprüfung, Sachgebiet 1 "Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz". Foto: Birgit Kalle/Kreis Soest
Foto: Tierpräparat eines Kauz aus einer Jägerprüfung, Sachgebiet 1 "Kenntnis der Tierarten, Wildbiologie, Wildhege, Naturschutz". Foto: Birgit Kalle/Kreis Soest

Nachzuweisen sind ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebs, der Wildschadensverhütung, des Landes- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen und Jagdhunden, der Beurteilung des Wildbrets, des Jagd- und des Tierschutzes und des Naturschutz- und Landschaftspflegerechts.

Um diese Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, bedarf es einer gründlichen Vorbereitung des Jungjägers. Informationen im Detail zurJungjägerausbildung erhalten Sie bei der Kreisjägerschaft Soest

Prüfungstermine

Die Jägerprüfung wird in Nordrein-Westfalen (NRW) landeseinheitlich einmal jährlich durchgeführt. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil und die Schießprüfung und wird an drei unterschiedlichen Tagen durchgeführt. Der Prüfungstermin für den schriftlichen Teil der Prüfung ist am Montag der letzten vollständigen Kalenderwoche im April eines jeden Jahres um 15 Uhr. Die weiteren Prüfungstermine werden von der Unteren Jagdbehörde festgesetzt und drei Monate vor Beginn der Prüfung öffentlich bekannt gemacht.

Anmeldung

  • Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Soest haben und an der Prüfung teilnehmen wollen, müssen Sie sich spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn bei der Unteren Jagdbehörde Kreis Soest anmelden.
  • Voraussetzung für die Teilnahme an der Jägerprüfung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Auch müssen Sie zuverlässig und körperlich geeignet im Sinne des Waffen- und Bundesjagdgesetzes sein.
  • Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung,
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr,
  • Amtlichens Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
  • Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinärdienst anerkannten Schulung zur Kundigen Person.

Hängt vom Einzelfall ab

  • Zulassungsgebühr: 30 Euro
  • Prüfungsgebühr: 220 Euro

Zahlungsarten: Überweisung nach Zahlungsaufforderung

  • Bundesjagdgesetz
  • Landesjagdgesetz
  • Jägerprüfungsverordnung
  1. 02921 30-2241
  2. sinaida.bayer@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Jägerprüfung, Jagdschein