Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
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Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
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Internationaler Führerschein
Für Fahrten mit Kraftfahrzeugen oder Krafträdern in Nicht-EU-Ländern wird in den meisten Fällen ein Internationaler Führerschein benötigt. Er ist eine Übersetzung des nationalen EU-Kartenführerscheins, gilt für maximal drei Jahre und nur in Verbindung mit einem EU-Kartenführerschein. Eine Verlängerung nach Ablauf ist nicht möglich. Bei Bedarf kann jedoch ein neuer Internationaler Führerschein beantragt werden.
Antragsteller/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
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Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis,
- Führerschein,
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (Pass.
- ein zusätzliches biometrisches Passfoto, falls noch ein alter Führerscheins (grau oder rosa) umgetauscht wird. Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich!
Kosten
- 16 Euro - falls ein EU-Führerschein vorgelegt wird, sonst
- 44,50 Euro - (mit Umtausch „alter" rosa oder grauer Führerschein)
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Wiener Abkommen vom 8. November 1968