Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit

Ausländerinnen und Ausländer können mit einer Aufenthaltserlaubnis selbstständig in Deutschland arbeiten. Um in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können, benötigen Sie außerdem in vielen Fällen ein Visum. Das Visum müssen Sie in Ihrem Heimatland beantragen. Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier: Visum zur Selbständigkeit

Mit dem Visum können Sie dann in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Einreisebestimmungen sind einzuhalten.

Unter einer selbstständigen Tätigkeit versteht man den Betrieb eines Gewerbes. Hierzu gehört zum einen die Anmeldung beim Gewerbeamt. Zum anderen wird für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geprüft, ob

  1. ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
  2. die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  3. die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Für die Prüfung dieser Voraussetzungen wird in der Regel die zuständige fachkundige Körperschaft – zum Beispiel Industrie- und Handelskammer durch die Ausländerbehörde beteiligt.

Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ist individuell abhängig von dem Entwicklungsstand Ihres Unternehmens und der Einschätzung Ihres Unternehmenserfolges. Sollte eine positive Prognose für Ihr Unternehmen bestehen, beträgt die Dauer der Aufenthaltserlaubnis in der Regel zwei Jahre. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.

Erwerbstätigkeit

Mit der Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen die selbstständige Erwerbstätigkeit in Ihrem Unternehmen erlaubt. Eine darüberhinausgehende Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt.

Verfestigung

Wenn Sie Ihre geplante Tätigkeit erfolgreich umgesetzt haben und Ihren Lebensunterhalt sicherstellen können, können Sie nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Niederlassungserlaubnis für Selbständige.

 

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der selbstständigen Tätigkeit beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • aktuelles Passfoto
  • ausgefülltes Antragsformular
  • ausgefülltes Fragebogenformular zum Antrag
  • Businessplan
  • Bei Verlängerungen: Netto-Gewinnbescheinigung vom Steuerberater
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung

Im Einzelfall, insbesondere aufgrund der Beteiligung der fachkundigen Körperschaft, können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Bitte beachten: Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

  • bis zu 12 Wochen
  • bis zu 100 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Details

So erreichen Sie uns

  • Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
  • Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
  • Terminsprechstunden:
    • Montag von 8 bis 16 Uhr
    • Dienstag von 7 bis 16 Uhr
    • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
    • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen: 

  • Montag von 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag von 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
  • Freitag von 8 bis 12 Uhr

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Migration und Aufenthalt
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