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Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Genehmigungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz

Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Steine und Erden (insbesondere Steinbrüche), Landwirtschaft (Nutztierhaltung), Wärmeerzeugung und Energie (einschließlich Biogas- und Windkraftanlagen).

 

Hoher rauchender Turm. Foto: © Sven Petersen - Fotolia
Foto: © Sven Petersen - Fotolia

Die Abteilung Bauen und Immissionsschutz, Sachgebiet Immissionsschutz, ist Ansprechpartner bei folgenden Anliegen:

  • Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
  • Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
  • Erteilen von Ausnahmen vom Gebot die Nachtruhe zu gewährleisten im Sinne von § 9 Landesimmissionsschutzgesetz,
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
  • Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.

Ablauf eines Genehmigungsverfahrens

Welche Verfahrensschritte es in einem Öffentlichen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt, zeigt folgender Ablaufplan

Antrag per Post stellen

  • Ein Antrag kann auf dem Postweg gestellt werden. Für den Postweg stehen die unten angebotenen Formulare zur Verfügung.
  • Zukünftig soll auch die Möglichkeit bestehen, einen Antrag digital zu stellen.

Überwachung und Genehmigung von Abfallanlagen

Ansprechpartner für die Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz - zum Beispiel Kompostierungsanlagen und Schrottplätze - ist das Sachgebiet Abfallwirtschaft. Mehr Infos

Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein Westfalen, insbesondere die Tarifstellen 15a bis 15k.

Zahlungsarten: Überweisung

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG, einschließlich der Rechtsverordnungen (BImSchV)
  • Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG
  • Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW
  • Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZustVu
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