Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Steine und Erden (insbesondere Steinbrüche), Landwirtschaft (Nutztierhaltung), Wärmeerzeugung und Energie (einschließlich Biogas- und Windkraftanlagen).
Die Abteilung Bauen und Immissionsschutz, Sachgebiet Immissionsschutz, ist Ansprechpartner bei folgenden Anliegen:
- Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
- Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- Erteilen von Ausnahmen vom Gebot die Nachtruhe zu gewährleisten im Sinne von § 9 Landesimmissionsschutzgesetz,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens
Welche Verfahrensschritte es in einem Öffentlichen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt, zeigt folgender Ablaufplan.
Antrag per Post stellen
- Ein Antrag kann auf dem Postweg gestellt werden. Für den Postweg stehen die unten angebotenen Formulare zur Verfügung.
- Zukünftig soll auch die Möglichkeit bestehen, einen Antrag digital zu stellen.
Überwachung und Genehmigung von Abfallanlagen
Ansprechpartner für die Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz - zum Beispiel Kompostierungsanlagen und Schrottplätze - ist das Sachgebiet Abfallwirtschaft. Mehr Infos
- Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG, einschließlich der Rechtsverordnungen (BImSchV)
- Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZustVu
Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein Westfalen, insbesondere die Tarifstellen 15a bis 15k.
Zahlungsarten: Überweisung
- Antragsteller - Auskunft: Antragsteller können hier den aktuellen Status ihres Genehmigungsantrages einsehen
- Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren des Umweltministeriums NRW
- Anzeige temporäre Kapazitätserhöhung Biogasanlagen nach § 15 BImSchG
- Antrag auf Abweichung nach § 31k BImSchG - Windenergieanlagen
- Ablaufplan eines Genehmigungsverfahrens
- Anforderungen an digitale Antragsunterlagen
- Anleitung online Antrag stellen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Inhaltsübersicht Antrag und Erläuterungen nach Bundesimmissionschutzgesetz
- Merkbaltt zur Erstellung von Geruchsgutachten
- Genehmigungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz - Antrag nach §§ 4 und 16 BImSchG
- Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten
- Technische Daten
- Betriebsablauf und Emissionen
- Quellenverzeichnis Luft
- Abgasreinigung
- Niederschlagsentwässerung
- Anlagen zum Lagern flüssiger wassergefährdender Stoffe
- Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe
- Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
- Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe
- Verpflichtungserklärung § 8a BImSchG
- Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG
- Anzeige Betriebseinstellung gem. § 15 Abs. 3 BImSchG
- Antrag auf Nachtarbeit gem. § 9 LImSchG
- Anzeige Niederfrequenzanlage § 27 26. BImSchV
- Anzeige Hochfrequenzanlage § 7 26. BImSchV
- Antrag auf Zulassung einer Ausnahme
- Anwohner Information
- Merkblatt Beantragung von Ausnahmegenehmigungen
Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Steine und Erden (insbesondere Steinbrüche), Landwirtschaft (Nutztierhaltung), Wärmeerzeugung und Energie (einschließlich Biogas- und Windkraftanlagen).
Die Abteilung Bauen und Immissionsschutz, Sachgebiet Immissionsschutz, ist Ansprechpartner bei folgenden Anliegen:
- Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
- Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- Erteilen von Ausnahmen vom Gebot die Nachtruhe zu gewährleisten im Sinne von § 9 Landesimmissionsschutzgesetz,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens
Welche Verfahrensschritte es in einem Öffentlichen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt, zeigt folgender Ablaufplan.
Antrag per Post stellen
- Ein Antrag kann auf dem Postweg gestellt werden. Für den Postweg stehen die unten angebotenen Formulare zur Verfügung.
- Zukünftig soll auch die Möglichkeit bestehen, einen Antrag digital zu stellen.
Überwachung und Genehmigung von Abfallanlagen
Ansprechpartner für die Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz - zum Beispiel Kompostierungsanlagen und Schrottplätze - ist das Sachgebiet Abfallwirtschaft. Mehr Infos
- Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG, einschließlich der Rechtsverordnungen (BImSchV)
- Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZustVu
Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein Westfalen, insbesondere die Tarifstellen 15a bis 15k.
Zahlungsarten: Überweisung
- Antragsteller - Auskunft: Antragsteller können hier den aktuellen Status ihres Genehmigungsantrages einsehen
- Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren des Umweltministeriums NRW
- Anzeige temporäre Kapazitätserhöhung Biogasanlagen nach § 15 BImSchG
- Antrag auf Abweichung nach § 31k BImSchG - Windenergieanlagen
- Ablaufplan eines Genehmigungsverfahrens
- Anforderungen an digitale Antragsunterlagen
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- Inhaltsübersicht Antrag und Erläuterungen nach Bundesimmissionschutzgesetz
- Merkbaltt zur Erstellung von Geruchsgutachten
- Genehmigungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz - Antrag nach §§ 4 und 16 BImSchG
- Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten
- Technische Daten
- Betriebsablauf und Emissionen
- Quellenverzeichnis Luft
- Abgasreinigung
- Niederschlagsentwässerung
- Anlagen zum Lagern flüssiger wassergefährdender Stoffe
- Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe
- Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
- Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe
- Verpflichtungserklärung § 8a BImSchG
- Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG
- Anzeige Betriebseinstellung gem. § 15 Abs. 3 BImSchG
- Antrag auf Nachtarbeit gem. § 9 LImSchG
- Anzeige Niederfrequenzanlage § 27 26. BImSchV
- Anzeige Hochfrequenzanlage § 7 26. BImSchV
- Antrag auf Zulassung einer Ausnahme
- Anwohner Information
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Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Steine und Erden (insbesondere Steinbrüche), Landwirtschaft (Nutztierhaltung), Wärmeerzeugung und Energie (einschließlich Biogas- und Windkraftanlagen).
Die Abteilung Bauen und Immissionsschutz, Sachgebiet Immissionsschutz, ist Ansprechpartner bei folgenden Anliegen:
- Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
- Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- Erteilen von Ausnahmen vom Gebot die Nachtruhe zu gewährleisten im Sinne von § 9 Landesimmissionsschutzgesetz,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens
Welche Verfahrensschritte es in einem Öffentlichen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt, zeigt folgender Ablaufplan.
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- Zukünftig soll auch die Möglichkeit bestehen, einen Antrag digital zu stellen.
Überwachung und Genehmigung von Abfallanlagen
Ansprechpartner für die Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz - zum Beispiel Kompostierungsanlagen und Schrottplätze - ist das Sachgebiet Abfallwirtschaft. Mehr Infos
- Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG, einschließlich der Rechtsverordnungen (BImSchV)
- Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZustVu
Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein Westfalen, insbesondere die Tarifstellen 15a bis 15k.
Zahlungsarten: Überweisung
- Antragsteller - Auskunft: Antragsteller können hier den aktuellen Status ihres Genehmigungsantrages einsehen
- Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren des Umweltministeriums NRW
- Anzeige temporäre Kapazitätserhöhung Biogasanlagen nach § 15 BImSchG
- Antrag auf Abweichung nach § 31k BImSchG - Windenergieanlagen
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- Genehmigungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz - Antrag nach §§ 4 und 16 BImSchG
- Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten
- Technische Daten
- Betriebsablauf und Emissionen
- Quellenverzeichnis Luft
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- Niederschlagsentwässerung
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- Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
- Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe
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- Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG
- Anzeige Betriebseinstellung gem. § 15 Abs. 3 BImSchG
- Antrag auf Nachtarbeit gem. § 9 LImSchG
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- Anzeige Hochfrequenzanlage § 7 26. BImSchV
- Antrag auf Zulassung einer Ausnahme
- Anwohner Information
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Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Steine und Erden (insbesondere Steinbrüche), Landwirtschaft (Nutztierhaltung), Wärmeerzeugung und Energie (einschließlich Biogas- und Windkraftanlagen).
Die Abteilung Bauen und Immissionsschutz, Sachgebiet Immissionsschutz, ist Ansprechpartner bei folgenden Anliegen:
- Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
- Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- Erteilen von Ausnahmen vom Gebot die Nachtruhe zu gewährleisten im Sinne von § 9 Landesimmissionsschutzgesetz,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens
Welche Verfahrensschritte es in einem Öffentlichen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt, zeigt folgender Ablaufplan.
Antrag per Post stellen
- Ein Antrag kann auf dem Postweg gestellt werden. Für den Postweg stehen die unten angebotenen Formulare zur Verfügung.
- Zukünftig soll auch die Möglichkeit bestehen, einen Antrag digital zu stellen.
Überwachung und Genehmigung von Abfallanlagen
Ansprechpartner für die Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz - zum Beispiel Kompostierungsanlagen und Schrottplätze - ist das Sachgebiet Abfallwirtschaft. Mehr Infos
- Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG, einschließlich der Rechtsverordnungen (BImSchV)
- Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZustVu
Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein Westfalen, insbesondere die Tarifstellen 15a bis 15k.
Zahlungsarten: Überweisung
- Antragsteller - Auskunft: Antragsteller können hier den aktuellen Status ihres Genehmigungsantrages einsehen
- Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren des Umweltministeriums NRW
- Anzeige temporäre Kapazitätserhöhung Biogasanlagen nach § 15 BImSchG
- Antrag auf Abweichung nach § 31k BImSchG - Windenergieanlagen
- Ablaufplan eines Genehmigungsverfahrens
- Anforderungen an digitale Antragsunterlagen
- Anleitung online Antrag stellen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Inhaltsübersicht Antrag und Erläuterungen nach Bundesimmissionschutzgesetz
- Merkbaltt zur Erstellung von Geruchsgutachten
- Genehmigungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz - Antrag nach §§ 4 und 16 BImSchG
- Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten
- Technische Daten
- Betriebsablauf und Emissionen
- Quellenverzeichnis Luft
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- Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe
- Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
- Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe
- Verpflichtungserklärung § 8a BImSchG
- Anzeige nach § 15 Abs. 1 BImSchG
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- Antrag auf Nachtarbeit gem. § 9 LImSchG
- Anzeige Niederfrequenzanlage § 27 26. BImSchV
- Anzeige Hochfrequenzanlage § 7 26. BImSchV
- Antrag auf Zulassung einer Ausnahme
- Anwohner Information
- Merkblatt Beantragung von Ausnahmegenehmigungen
Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Steine und Erden (insbesondere Steinbrüche), Landwirtschaft (Nutztierhaltung), Wärmeerzeugung und Energie (einschließlich Biogas- und Windkraftanlagen).
Die Abteilung Bauen und Immissionsschutz, Sachgebiet Immissionsschutz, ist Ansprechpartner bei folgenden Anliegen:
- Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
- Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- Erteilen von Ausnahmen vom Gebot die Nachtruhe zu gewährleisten im Sinne von § 9 Landesimmissionsschutzgesetz,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens
Welche Verfahrensschritte es in einem Öffentlichen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt, zeigt folgender Ablaufplan.
Antrag per Post stellen
- Ein Antrag kann auf dem Postweg gestellt werden. Für den Postweg stehen die unten angebotenen Formulare zur Verfügung.
- Zukünftig soll auch die Möglichkeit bestehen, einen Antrag digital zu stellen.
Überwachung und Genehmigung von Abfallanlagen
Ansprechpartner für die Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz - zum Beispiel Kompostierungsanlagen und Schrottplätze - ist das Sachgebiet Abfallwirtschaft. Mehr Infos
- Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG, einschließlich der Rechtsverordnungen (BImSchV)
- Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZustVu
Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein Westfalen, insbesondere die Tarifstellen 15a bis 15k.
Zahlungsarten: Überweisung
- Antragsteller - Auskunft: Antragsteller können hier den aktuellen Status ihres Genehmigungsantrages einsehen
- Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren des Umweltministeriums NRW
- Anzeige temporäre Kapazitätserhöhung Biogasanlagen nach § 15 BImSchG
- Antrag auf Abweichung nach § 31k BImSchG - Windenergieanlagen
- Ablaufplan eines Genehmigungsverfahrens
- Anforderungen an digitale Antragsunterlagen
- Anleitung online Antrag stellen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Inhaltsübersicht Antrag und Erläuterungen nach Bundesimmissionschutzgesetz
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- Genehmigungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz - Antrag nach §§ 4 und 16 BImSchG
- Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten
- Technische Daten
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- Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe
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- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
- Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe
- Verpflichtungserklärung § 8a BImSchG
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- Antrag auf Nachtarbeit gem. § 9 LImSchG
- Anzeige Niederfrequenzanlage § 27 26. BImSchV
- Anzeige Hochfrequenzanlage § 7 26. BImSchV
- Antrag auf Zulassung einer Ausnahme
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- Merkblatt Beantragung von Ausnahmegenehmigungen
Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Steine und Erden (insbesondere Steinbrüche), Landwirtschaft (Nutztierhaltung), Wärmeerzeugung und Energie (einschließlich Biogas- und Windkraftanlagen).
Die Abteilung Bauen und Immissionsschutz, Sachgebiet Immissionsschutz, ist Ansprechpartner bei folgenden Anliegen:
- Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
- Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- Erteilen von Ausnahmen vom Gebot die Nachtruhe zu gewährleisten im Sinne von § 9 Landesimmissionsschutzgesetz,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens
Welche Verfahrensschritte es in einem Öffentlichen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt, zeigt folgender Ablaufplan.
Antrag per Post stellen
- Ein Antrag kann auf dem Postweg gestellt werden. Für den Postweg stehen die unten angebotenen Formulare zur Verfügung.
- Zukünftig soll auch die Möglichkeit bestehen, einen Antrag digital zu stellen.
Überwachung und Genehmigung von Abfallanlagen
Ansprechpartner für die Überwachung und Genehmigung von Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz - zum Beispiel Kompostierungsanlagen und Schrottplätze - ist das Sachgebiet Abfallwirtschaft. Mehr Infos
- Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG, einschließlich der Rechtsverordnungen (BImSchV)
- Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZustVu
Grundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein Westfalen, insbesondere die Tarifstellen 15a bis 15k.
Zahlungsarten: Überweisung
- Antragsteller - Auskunft: Antragsteller können hier den aktuellen Status ihres Genehmigungsantrages einsehen
- Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren des Umweltministeriums NRW
- Anzeige temporäre Kapazitätserhöhung Biogasanlagen nach § 15 BImSchG
- Antrag auf Abweichung nach § 31k BImSchG - Windenergieanlagen
- Ablaufplan eines Genehmigungsverfahrens
- Anforderungen an digitale Antragsunterlagen
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- Genehmigungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz - Antrag nach §§ 4 und 16 BImSchG
- Gliederung der Anlagen in Betriebseinheiten
- Technische Daten
- Betriebsablauf und Emissionen
- Quellenverzeichnis Luft
- Abgasreinigung
- Niederschlagsentwässerung
- Anlagen zum Lagern flüssiger wassergefährdender Stoffe
- Anlagen zum Lagern fester wassergefährdender Stoffe
- Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe
- Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe
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- Verpflichtungserklärung § 8a BImSchG
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- Antrag auf Nachtarbeit gem. § 9 LImSchG
- Anzeige Niederfrequenzanlage § 27 26. BImSchV
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- Antrag auf Zulassung einer Ausnahme
- Anwohner Information
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Maximiliane
Schnelle
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2567
- immissionsschutz@kreis-soest.de
Annett
Fiedler
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2455
- Fax
- +49 2921 30-2395
- annett.fiedler@kreis-soest.de
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- Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
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- Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen aufgrund von Rechtsverordnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Bewertung von Immissionen gewerblicher Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren.
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