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Fördermittel für die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit

Ehrenamtliche Verbände, Gruppen, Organisationen und Initiativen können für ihre Kinder- und Jugendarbeit Fördermittel bei den Jugendämtern beantragen. So sind zum Beispiel Zuschüsse für Ferienfreizeiten und für Fortbildungen möglich. Für Anträge aus den Städten Soest, Lippstadt und Warstein sind die dortigen Jugendämter zuständig. Anträge aus allen übrigen Kommunen im Kreis nimmt das Kreisjugendamt entgegen.

Kinder am Strand auf einer Ferienfreizeit auf der Insel Ameland. Foto: Michael Budde/Kreis Soest
Ferienfreizeit auf der Insel Ameland. Foto: Michael Budde/Kreis Soest

Aktuelles - Anträge auf Fördermittel "Aufholen nach Corona"

Für Anträge der Vereine und Verbände, die sich auf die Fördermittel aus "Aufholen nach Corona" beziehen, verwenden Sie bitte den Grundantrag (Antrag auf einen Zuschuss nach dem Kinder- und Jugendförderplan) und die Antragsformulare für die Projektförderung (1.e.1, 1.e.2 und 1.e.3) des Kinder- und Jugendförderplans 2021-2025.

Voraussetzungen

Um gemäß Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 Fördermittel erhalten zu können, müssen sich freie Träger der Jugendhilfe unter bestimmten Voraussetzungen von ehrenamtlichen Helfern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. Hierzu sollen freie Träger der Jugendhilfe mit dem Kreisjugendamt entsprechende Vereinbarungen treffen. 

Das Team der Fachberatung Jugendbildung und Jugendförderung hilft bei allen Fragen zum Thema Fördermittel und beim Stellen eines Antrags gerne weiter.

Was kann gefördert werden?

  • Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen in der allgemeinen offenen Kinder- und Jugendarbeit, zum Beispiel Jugendgruppenleiterschulung und -aufbauschulung, Erste-Hilfe-Kurse, Rettungsschwimmabzeichen
  •  Kinder- und Jugendfreizeiten mit mindestens zwei Übernachtungen
  • Aktionen mit Kindern und Jugendlichen von mindestens drei Stunden Dauer
  • Projektförderungen
  • Verfügungspauschale für die ehrenamtliche Kinder- u. Jugendarbeit

In den Richtlinien zur Förderung der ehrenamtlichen Jugendarbeit (Kapitel 3.2.3.2, ab Seite 42, siehe unter den Downloads)) werden alle möglichen Zuschüsse nach Förderbereichen im Detail erklärt

Ausgefüllter und unterschriebener Antrag sowie die benötigten Unterlagen (siehe Anlagenübersicht Richtlinien unter "Antrag stellen".

Hängt vom Einzelfall ab.

Sozialgesetzbuch VIII

  1. 02921 30-3933
  2. ulrich.lakenbrink@​kreis-soest.de
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