Ruth Steffi
Simon
Kreishaus
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- ruthsteffi.simon@kreis-soest.de
Fachberatung für Kindertagesbetreuungen
Die Fachberatung des Kreisjugendamtes ist für 21 kommunale Kindertageseinrichtungen sowie die Spielgruppen zuständig. Für weitere rund 90 Kindertageseinrichtungen und deren Träger im Kreisgebiet ist sie Ansprechpartnerin. Diese Einrichtungen haben je nach Träger eine eigene Fachberatung.
Die Fachberatung hat folgende Aufgaben:
1. Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder von einem bis sechs Jahren
Seit dem 1. August 2013 haben Kinder in Nordrhein-Westfalen vom ersten bis zum ihrem sechsten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Betreuung durch die Kindertagespflege. Die Fachberatung wirkt in Zusammenarbeit mit der Kindergartenbedarfsplanung des Kreisjugendamtes beispielsweise darauf hin, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht.
2. Entwicklung und Sicherstellung von Qualität in Kindertageseinrichtungen und den Spielgruppen im Kreis Soest
Zur Qualifizierung und Qualitätsentwicklung der Arbeit in den Einrichtungen bietet die Fachberatung unter anderem Fortbildungen und Arbeitskreise zu pädagogischen Themen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten an.
3. Beratung von Fachpersonal und Eltern
Aufgabe der Fachberatung ist es außerdem die Rahmenbedingungen zum Schutze von Kindern in Tageseinrichtungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei geht es sowohl um die Erteilung von Betriebserlaubnissen als auch um die Beratung der pädagogischen Fachkräfte im Rahmen von Kinderschutzaspekten. Die Fachberatung informiert zudem Eltern rund um das Thema Kindertageseinrichtungen.
4. Integration
Die Fachberatung nimmt Stellung zu den Anträgen auf einzelintegrative Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Regeleinrichtungen. Zudem führt sie das jährliche Hilfeplanverfahren für Kinder mit Behinderung in Kooperation mit den am Hilfeprozess beteiligten Partnern durch. Ausgerichtet an dem Förderbedarf des Kindes soll die passende heilpädagogische Einrichtung angeboten werden.
Downloads
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Vereinbarungsentwurf § 8a SGB
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Anlage 1 zur Vereinbarung § 8a Kitas Mitteilung an das Jugendamt
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Anlage 2 zur Vereinbarung § 8a Kitas
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Anlage 3 zur Vereinbarung § 8a Kitas Selbstverpflichtungserklärung § 72a SGB VIII
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Präsentation der Infoveranstaltung am 2. Juni 2016 im Börde-Berufskolleg
- Workshop: Zusammenarbeit mit Familien und Erziehungspartnern
- Trägerübergreifende Grundsätze zur Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
- Powerpointpräsentation "Qualitätsoffensive Soest Kick off am 15. November 2013"
- Powerpointpräsentation "Bundeskinderschutzgesetz und Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis gemäß § 45"
- Schutz der Rechte von Kindern in Kindertageseinrichtungen - Aktuelle Empfehlungen der BAG Landesjugendämter
Links
Notwendige Unterlagen
Anträge auf Integration werden von der jeweiligen Tageseinrichtung ausgegeben.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch VIII
- Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz)