Fachberatung für Kindertagesbetreuungen

Die Fachberatung des Kreisjugendamtes ist für 21 kommunale Kindertageseinrichtungen sowie die Spielgruppen zuständig. Für weitere rund 90 Kindertageseinrichtungen und deren Träger im Kreisgebiet ist sie Ansprechpartnerin. Diese Einrichtungen haben je nach Träger eine eigene Fachberatung.

Mensch spielt mit Bauklötzen. Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest
Foto: Judith Wedderwille/Kreis Soest

Die Fachberatung hat folgende Aufgaben:

1. Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder von einem bis sechs Jahren

Seit dem 1. August 2013 haben Kinder in Nordrhein-Westfalen vom ersten bis zum ihrem sechsten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Betreuung durch die Kindertagespflege. Die Fachberatung wirkt in Zusammenarbeit mit der Kindergartenbedarfsplanung des Kreisjugendamtes beispielsweise darauf hin, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht.

2. Entwicklung und Sicherstellung von Qualität in Kindertageseinrichtungen und den Spielgruppen im Kreis Soest

Zur Qualifizierung und Qualitätsentwicklung der Arbeit in den Einrichtungen bietet die Fachberatung unter anderem Fortbildungen und Arbeitskreise zu pädagogischen Themen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten an.

3. Beratung von Fachpersonal und Eltern

Aufgabe der Fachberatung ist es außerdem die Rahmenbedingungen zum Schutze von Kindern in Tageseinrichtungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei geht es sowohl um die Erteilung von Betriebserlaubnissen als auch um die Beratung der pädagogischen Fachkräfte im Rahmen von Kinderschutzaspekten. Die Fachberatung informiert zudem Eltern rund um das Thema Kindertageseinrichtungen.

4. Integration

Die Fachberatung nimmt Stellung zu den Anträgen auf einzelintegrative Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Regeleinrichtungen. Zudem führt sie das jährliche Hilfeplanverfahren für Kinder mit Behinderung in Kooperation mit den am Hilfeprozess beteiligten Partnern durch. Ausgerichtet an dem Förderbedarf des Kindes soll die passende heilpädagogische Einrichtung angeboten werden.

Anträge auf Integration werden von der jeweiligen Tageseinrichtung ausgegeben.

  • Sozialgesetzbuch VIII
  • Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz)
  1. 02921 30-2060
  2. diana.olthuis@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3961
  2. ruthsteffi.simon@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
Kindertageseinrichtungen, Integration, Fachberatung, Beratung, Spielgruppen